Wien

13-Jährige getötet: Zwei Verdächtige in U-Haft

Kerzen und Blumen an dem Ort (Wien-Donaustadt), an dem das tote Mädchen gefunden wurde.
Kerzen und Blumen an dem Ort (Wien-Donaustadt), an dem das tote Mädchen gefunden wurde.APA/Herbert Neubauer
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Wegen des Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge sind im Fall der getöteten 13-Jährigen zwei afghanische Flüchtlinge am Freitag in U-Haft genommen worden.

Wie erwartet wurde am Freitag über zwei afghanische Flüchtlinge, nämlich über den 16-jährigen H. und den 18-jährigen A., in Wien die U-Haft verhängt. Sie stehen im Verdacht ein 13-jähriges Mädchen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Das Mädchen wurde später tot auf einem Grünstreifen in der Nähe der Tatortwohnung gefunden. Die beiden Burschen haben laut einer Gerichtssprecherin kein Geständnis abgelegt. Die U-Haft wurde wegen des dringenden Verdachts der Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Sie ist bis 16. Juli rechtswirksam. Danach besteht die Möglichkeit, diese befristet zu verlängern.

Der 16-Jährige dürfte mit dem Mädchen liiert gewesen sein. Sie soll sich mit dem Burschen am vergangenen Freitag nachts am Donaukanal getroffen und diesen dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben. Dort soll sie Drogen bekommen haben und dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von zumindest zwei Verdächtigen sexuell missbraucht worden sein.

Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter in Gewahrsam: Außer dem 16- und dem 18-Jährigen ein Landsmann, der 23-jährige S. Letzterer ist bereits wegen geschlechtlicher Nötigung und Körperverletzung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Auch der 18-jährige A. (ob die Altersangaben der Flüchtlinge korrekt sind, ist fraglich) hat bereits drei Vorstrafen, im wesentlichen wegen Drogendelikten.

Ein 19-jähriger Kurde, der nach eigenen Angaben den 18-jährigen A. aus einer Asylunterkunft kennt, hat im Gespräch mit dem ORF angegeben, A. habe sich nach der Tat bei ihm gemeldet. Daraufhin habe er, der 19-Jährige, den A. dazu gedrängt sich der Polizei zu stellen.   

Ob nun auch S. - er ist am Mittwoch nachträglich festgenommen worden - in U-Haft kommt, entscheidet sich am Wochenende. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan - er ist 22 Jahre alt - wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet. Auch er soll vorbestraft sein.

Langjährige Strafen drohen

Zurück zu den beiden U-Häftlingen: Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das diesen beiden im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe - der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe hat A. betreut. Er bekam wie berichtet kein Asyl in Österreich, ihm wurde aber vorerst subsidiärer Schutz zuerkannt, später aberkannt, er durfte aus Menschenrechts-Gründen aber dennoch nicht abgeschoben werden.

Mit dem 16-Jährigen hatte die MA 11 keinen Kontakt. Der dritte Festgenommene, S., wurde 2015 im Rahmen einer kurzen Beratungseinheit betreut - er war schon fast volljährig, es ging um Themen wie Grundversorgung.

Mit jungen Erwachsenen wie dem 18-Jährigen seien bei der Betreuung vor allem Begleitungen, etwa bei Behördenwegen, vorgesehen, außerdem werde regelmäßig Kontakt gehalten: "Als Standard gibt es durchschnittlich zwei bis drei Mal wöchentlich telefonischen Kontakt, auch über SMS, und Hausbesuche durchschnittlich alle zwei Wochen", sagte eine Sprecherin. Zusätzlich sind sogenannte Revisionen am Programm, dabei halten zwei Mitarbeiter der Mag Elf Nachschau, ob die geforderten Standards, etwa was den Zustand der Wohnung betrifft, vom Betreuten erfüllt werden. Im Fall des 18-Jährigen sei das zuletzt im Juni erfolgt, und zwar ohne Beanstandungen.

"Es gab keine Hinweise, dass wir öfter kontrollieren sollten und es gab keine Beschwerden", sagte die Sprecherin. Wobei in dem Zusammenhang ("keine Beschwerden") wohl daran erinnert werden muss, dass A. dreimal rechtskräftig verurteilt worden ist.

Opferschützer schlagen einmal mehr Alarm

Opferschutz-Expertinnen prangern nach dem Tod der 13-Jährigen in Wien Versäumnisse in der Prävention von Gewalt an. Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie fordert frühzeitige Gewalt-Screenings, die alle beteiligten Einrichtungen, von der Polizei über die Spitäler bis zur Bewährungshilfe, aktiv durchführen müssten. "Man muss solchen Hinweisen nachgehen, auch wenn ein anderes, etwa ein Drogendelikt, angezeigt wird." Wenn jemand etwa wegen Drogenhandels verurteilt werde, kämen Hinweise auf Gewaltbereitschaft "dahinter" gar nicht mehr vor.

Mit dem durch Screenings erlangten Wissen müsse man aber auch etwas tun können: "Es gibt derzeit kein Gremium, es gibt keine 'Gewalt-Lawinenkommission', die sich dann zusammensetzt", kritisiert Logar. Sie fordert solche Kommissionen, die laufend tagen und sich mit Hochrisikofällen auseinandersetzen sollen, für jedes Bundesland.

Im Fall der 13-Jährigen stelle sich ihr die Frage, ob Jugend- und Bewährungshilfe "zu sehr auf die Drogendelikte geschaut" hätten und "frauenfeindliches Gedankengut nicht aufgefallen ist", gab auch Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), zu bedenken: "Morde kündigen sich immer an."

Es sollten daher viel mehr Gefährlichkeitseinschätzungen vorgenommen werden. "Wir müssen 'dahinter' schauen und das Gewalt- und Aggressionspotenzial im Blick haben", appelliert Logar. Zu oft würden Opfer hören, "die Suppe ist zu dünn", acht von zehn Anzeigen wegen Gewaltdelikten würden eingestellt, so Logar.

Zu wenig Betreuungspersonal

Sabine Weninger-Bodlak, heute Leiterin des Zentrums Insel in Scharnstein, schilderte bei der Pressekonferenz am Freitag ihre Erfahrungen als Flüchtlingsbetreuerin: Eine Arbeitskraft mit 25 oder 30 Wochenstunden sei in einem 50-Personen-Quartier für Kinder, Familien, Einzelpersonen und Traumatisierte zuständig, Sozialarbeiterinnen hätten Screenings so gut wie möglich aus eigenem Antrieb gemacht, Unterstützung von außen habe es nicht gegeben. Bei Wertekursen sei es darum gegangen, Frauen zu grüßen und nicht nachzupfeifen, "und das war es dann aber schon im Großen und Ganzen". Ihrer Meinung nach sei die Arbeit im Asylbereich diesbezüglich "noch ganz am Anfang": "Hier präventiv zu arbeiten, das wäre extrem wichtig."

Eine wichtige Säule der Gewaltprävention sei zudem die Stärkung der Opfer. In der Wiener Interventionsstelle habe man nach wie vor pro Opfer und Jahr nur fünf Betreuungsstunden zur Verfügung, beklagte Logar einmal mehr eine jahrelange Notlage. Margarete Bican vom Verein Sprungbrett zählte auf, was es u.a. brauche: mehr fest verankerte Präventionsangebote in Schulen, mehr Beratungslehrerinnen und regelmäßige Sozialarbeit sowie kostenlose Eltern- und Erziehungsberatung und bessere Bedingungen für die Arbeit der Frauen- und Mädchen- sowie der Familienberatungsstellen.

Gleichzeitig äußerten sich die Opferschutzexpertinnen "besorgt über die Verquickung der Asyl- und Abschiebe-Debatte mit Gewaltschutz", dessen wichtige Anliegen dabei verloren gingen. Bei Gewalt an Frauen und Mädchen gehe es vielmehr um Machtungleichheit sowie patriarchale und toxische Denkmuster. Abschiebungen sollten aber durchgeführt werden, sofern die Gesetzeslage das hergibt.

(m. s./APA)

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