Interview

Ümit Vural: „Islamgesetz wird keinen Anschlag verhindern“

Sollte die Novelle des Islamgesetzes so wie geplant beschlossen werden, will IGGÖ-Präsident Ümit Vural den Gang zum VfGH prüfen.
Sollte die Novelle des Islamgesetzes so wie geplant beschlossen werden, will IGGÖ-Präsident Ümit Vural den Gang zum VfGH prüfen. (c) Clemens Fabry, Presse
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IGGÖ-Präsident Ümit Vural sieht in der Novelle des Islamgesetzes eine Ungleichbehandlung von Muslimen. Sollte es in der geplanten Form dennoch kommen, überlegt er den Gang vor den VfGH.

Die Presse: Nächste Woche kommt das Islamgesetz in den Nationalrat. Nach den Erfahrungen mit der Tewhid-Moschee müsste Ihnen ja entgegenkommen, dass man künftig eine klare Grundlage hat, wann man problematische Moscheen schließen kann.

Ümit Vural: Grundsätzlich konnte der Bundeskanzler bislang laut Islamgesetz nur Kultusgemeinden auflösen, aber keine Moscheegemeinden, weil sie nach innerreligiösem Recht gegründete Einrichtungen sind. Das Problematische an der angedachten Änderung ist aus meiner Sicht die Nichteinhaltung von Formvorschriften – ich rede hier von Artikel 6 EMRK, dem Recht auf ein faires Verfahren. Denn den Moscheegemeinden soll im Gegensatz zu Kultusgemeinden nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, einen eventuell bestehenden Missstand zu beheben.

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