Wien

Fall Leonie: U-Haft über dritten Verdächtigen verhängt

Drei Tatverdächtige befinden sich mittlerweile in U-Haft.
Drei Tatverdächtige befinden sich mittlerweile in U-Haft.(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Der 23-Jährige, aus Afghanistan stammende Verdächtige zeigt sich nicht geständig.

Im Zusammenhang mit der vermutlich mehrfach missbrauchten und gewaltsam getöteten 13-jährigen Leonie, deren Leiche am 26. Juni auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen in Wien-Donaustadt gefunden wurde, hat das Landesgericht für Strafsachen über einen dritten Verdächtigen die U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn Sonntagmittag mit.

Der 23-Jährige, aus Afghanistan stammende Verdächtige habe sich vor dem Journalrichter zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen nicht geständig gezeigt, sagte Salzborn. Er sei derzeit anwaltlich nicht vertreten. Die U-Haft - als Haftgründe wurden Flucht-, Tatbegehungs- und Verabredungsgefahr angenommen - ist laut Salzborn bis 19. Juli rechtswirksam. Der 23-Jährige soll behaupten, er habe mit der Tat nicht das Geringste zu tun. Er will gar nicht in der Wohnung des 18-Jährigen gewesen sein.

Damit befinden sich in dieser Sache nunmehr drei dringend Tatverdächtige - junge Afghanen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren - in U-Haft. Nach einem vierten möglichen Beteiligten wird länderübergreifend gefahndet. Der 22-Jährige - ebenfalls afghanischer Abstammung - dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben.

Genaue Todesumstände noch unklar

Der 16-Jährige soll die 13-Jährige gekannt haben, sich am 25. Juni mit dem im Bezirk Tulln (NÖ) wohnhaften Mädchen in Wien getroffen haben und die Unmündige dann mit in die Wohnung des 18-Jährigen genommen haben. Dort sollen der 13-Jährigen Drogen verabreicht worden sein, mindestens zwei junge Männer sollen sich an ihr vergangen haben. Die genauen Umstände ihres Todes sind noch unklar, ein Gerichtsmediziner hatte Ersticken als kausal für das Ableben des Mädchens angenommen und Verletzungsspuren festgestellt, die darauf hindeuten könnten, dass sich die 13-Jährige gewehrt hatte. Die Strafverfolgungsbehörden hoffen, dass das schriftliche Obduktionsgutachten sowie Expertisen aus den Fachgebieten der Toxikologie und Molekulargenetik nähere Aufschlüsse zu den Vorgängen bringen, die zum Tod des Mädchens geführt hatten.

Gegen den 16- sowie den 18-Jährigen wird im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) ermittelt. Beim 23-Jährigen geht die Staatsanwaltschaft im Moment offenbar nicht davon aus, dass er für den Tod der 13-Jährigen verantwortlich bzw. mitverantwortlich war. Bei ihm wird in Richtung Vergewaltigung und Missbrauch einer Wehrlosen ermittelt.

(APA)

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