Covid-19

Wie man freitestet, aber nicht sich

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Die seit voriger Woche geltende Verordnung ermöglicht bizarre Konstellationen bei Begegnungen von Personen mit 3-G-Nachweisen.

Wien. „Haben Sie vielleicht einen 3-G-Nachweis mit? Dann kann ich nämlich meine Maske abnehmen.“ Eine solche eher skurril anmutende Aussage ist seit Inkrafttreten der „2. Covid-19-Öffnungsverordnung“ mit einiger Berechtigung möglich. Was sie so merkwürdig macht: Nur der Fragende kann die Maske abnehmen, nicht der mit Ja Antwortende.

Weniger FFP2-Masken

Aber der Reihe nach. Die neue Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein stuft zum einen die Anforderungen an Masken – zuletzt verstand man darunter ja FFP2-Masken – auf einen Mund-Nasen-Schutz herunter. Der ist „beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen“ zu tragen, bei der Benützung von Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Haltestellen, Bahnhöfen oder Flughäfen und beim Einkaufen in geschlossenen Räumen.

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