Das Finanzministerium verteidigt die Nichtlieferung der Akten mit zwei neuen Gutachten. Wegen eines positiven Covid-Falls werden Quarantänen verhängt.
Der U-Ausschuss ist fast zu Ende und hinterlässt im Ausklang vor allem in Hinblick auf die ÖVP einen fahlen Nachgeschmack. Kanzler Sebastian Kurz wartet darauf, ob er wegen Falschaussage angeklagt wird oder nicht. Der U-Ausschuss wartet noch immer auf Akten aus dem Finanzministerium. Trotz Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Exekution durch den Bundespräsidenten ist man dort der Meinung, rechtskonform gehandelt zu haben – und legt zwei neue Gutachten vor.
Die Vorgeschichte ist lang. Seit Monaten liefern sich die Opposition und das Finanzministerium einen erbitterten Streit um die Aktenlieferung. Die Opposition war der Meinung, dass zu wenig geliefert wurde. Der VfGH gab ihnen recht und beauftragte umfangreiche Lieferungen. Das Finanzministerium argumentierte, dass man dem Verlangen aus datenschutzrechtlichen Gründen so nicht nachkommen könne. Der Verfassungsgerichtshof ordnete die Exekution an. Ein Teil wurde geliefert. Noch immer zu wenig, befand die Opposition. Schließlich musste Bundespräsident Alexander Van der Bellen einschreiten, das Straflandesgericht wurde mit der Exekution beauftragt. Nach „Presse“-Informationen ist die Sicherstellung nun abgeschlossen. Im U-Ausschuss ist noch nichts angekommen. Am 15. Juli ist aber Beweismittelannahmeschluss. Alles, was bis dahin geliefert wird, kann zwar noch gelesen werden, Befragungstage gibt es aber keine mehr. Über den Sommer wird der Endbericht geschrieben.