Sparer haben noch nicht verstanden, dass Banken ihr Geld nicht wollen.
Negativzinsen seien verfassungs- und europarechtswidrig, hat ein deutscher Ex-Verfassungsrichter in einem Gutachten festgestellt. Weil es gegen die verfassungsmäßig abgesicherte Unverletzlichkeit des Eigentums verstoße, wenn Banken für Einlagen nicht nur keine Zinsen zahlen, sondern auch noch einen Negativzins in Form von „Verwahrgebühren“ verlangen.
In Deutschland ist das schon großflächig auch auf Privatkonten so, in Österreich sind vorerst nur Geschäftskonten betroffen. Aber auch hier wird es sich über kurz oder lang wohl einbürgern, auch Private mit solchen Verwahrgebühren zu belasten. Das OGH-Urteil, das Negativzinsen auf Spareinlagen verbietet, ist ein trügerischer Schutz: Das betrifft ja nur Sparbücher. Mit Negativzinsen belastet werden aber in beiden Ländern derzeit praktisch ausschließlich Tagesgeld- und Girokonten ab einer gewissen Einlagenhöhe.