US-Lehrer für Drogendealer gehalten: Polizist vor Gericht

USLehrer fuer Drogendealer gehalten
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Der Fall sorgte für Schlagzeilen: Ein Drogenfahnder der Wiener Polizei verletzte einen farbigen US-Lehrer im Rahmen einer Festnahme. Der Beamte gestand vor Gericht: „Ich habe einen Fehler gemacht.“

[WIEN]850Festnahmen hat Revierinspektor Sch. schon vorgenommen. Der 37-Jährige gehört der Wiener „Einsatzgruppe Suchtgift“ an. Sein Job ist es, den Straßenhandel mit Drogen einzudämmen. Am 11.Februar vorigen Jahres machte Sch. – wie er selbst sagt – „einen menschlichen Fehler“. Er nahm „unter Anwendung von Körperkraft“ einen farbigen US-Lehrer fest, den er irrtümlich für einen Dealer hielt. Gestern, Donnerstag, stand Sch. vor Gericht – wegen schwerer Körperverletzung.

Dass die Schilderung eines Tathergangs je nach Blickwinkel differiert, ist altbekannt – dass die Differenzen so groß sind, ist allerdings selten. Sch. schildert dem Richter, dass mehrere Beamte einen farbigen Drogenhändler observierten. Er selbst, als der Mann, der meist für die Festnahmen zuständig sei, habe von einem Kollegen via Funk eine Personenbeschreibung erhalten. In der U-Bahn-Station Spittelau erfolgte der Zugriff. Sch. erzählt nun, er habe zuerst seine an einer Kette um den Hals hängende Dienstmarke unter der Jacke hervorgeholt, dann laut „Stop, Police, you are arrested!“ gerufen.

„Als Fluchtverhalten gedeutet“

Er habe nicht annehmen können, dass der angesprochene Mann nicht der Dealer, sondern ein unbeteiligter Passant war. Jemand, der zufällig ebenfalls dunkler Hautfarbe war, jemand, der eine ähnlich kräftige Statur wie der Verfolgte hatte und jemand, der auch noch im gleichen Waggon saß und bei der gleichen Station ausstieg. Nämlich der aus den Vereinigten Staaten stammende Sportlehrer Michael Brennan. Sch. schildert, dass Brennan, als der Zuruf kam, „seinen Körper angespannt“ habe. „Es hat ausgesehen, als wollte er unter mir durchtauchen und weglaufen. Ich habe das als Fluchtverhalten gedeutet.“ Rückblickend habe es sich aber wohl um ein „Überraschungsverhalten“ gehandelt. „Ich habe einen menschlichen Fehler gemacht.“ Tatsache ist, dass Sch. den Mann abrupt zu Boden warf, um ihn zu fixieren. Brennan erlitt Frakturen von zwei Fortsätzen der Lendenwirbelkörper, eine Rippen- und eine Schädelprellung.

Laut Brennans Schilderung im Zeugenstand sei er ansatzlos attackiert worden: „Er hat vorher nichts gesagt, ich sah ihn nicht kommen. [...] Ich schlug mit dem Kopf am Betonboden auf und wurde ins Gesicht geschlagen.“ Auf die Frage von Richter Patrick Aulebauer, ob einige Schläge dabei waren, „die voll getroffen haben“, antwortete Brennan: „Die ersten paar Schläge ja.“ Außerdem sei er, am Boden liegend, auch noch von einem zweiten Mann „von der rechten Seite angesprungen worden“. Und: „Der zweite Mann (gemeint: ein Kollege von Sch.) hat mir auch Faustschläge versetzt.“

Schon Ende Juni dieses Jahres waren die beiden widersprüchlichen Versionen Prozessgegenstand. Damals lautete die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung. Das Bezirksgericht erklärte sich für unzuständig. Daraufhin schwenkte die Anklage auf vorsätzliche Körperverletzung um – und brachte so den Fall vor das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Verhandlung wird heute, Freitag, fortgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2010)

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