Ermittlungen

Wer darf den beschuldigten Kanzler Kurz einvernehmen?

20210617 Press conference on further opening steps in July VIENNA, AUSTRIA - JUNE 17: Federal Chancellor Sebastian Kurz
20210617 Press conference on further opening steps in July VIENNA, AUSTRIA - JUNE 17: Federal Chancellor Sebastian Kurz(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images.de)
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Der Anwalt von Kurz ist der Meinung, dass ihn nur ein Richter befragen darf. Die WKStA kommt dem Wunsch nicht nach. Was das Gesetz dazu sagt.

Wien. Zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gibt es schon wieder gröbere Meinungsverschiedenheiten. Einerseits hat der Bundeskanzler öffentlich gesagt, dass er gerne so früh wie möglich aussagen wolle – nämlich als Zeuge im Fall von Finanzminister Gernot Blümel. Es wird ermittelt, ob er Novomatic geholfen hat, dass zu ihren Gunsten in Italien lobbyiert wird, um Strafzahlungen zu mindern. Andererseits möchte Sebastian Kurz das auf keinen Fall – in seinem eigenen Fall, bei dem er Beschuldigter ist. Das ist wenig verwunderlich: In den vergangenen Monaten hatte es öffentliche Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft gegeben, von der sich Kurz offenbar eher ungerecht behandelt fühlt.

Sein Anwalt Werner Suppan ist gar der Meinung, die Staatsanwaltschaft darf Kurz gar nicht einvernehmen. Das sollte ein Richter tun, sagt er mit Verweis auf Paragraf 101 der Strafprozessordnung wie er am Dienstag im ORF-Report erläutert. Dort ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft die „gerichtliche Beweisaufnahme zu beantragen hat, wenn an solchen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht“.

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