Am zweiten Tag des Korruptionsprozesses verheddert man sich in den rechtlichen Fallstricken des Krankenanstalten-Fonds. Außerdem wackelt der Verhandlungsplan.
Heinz-Christian Strache wirkt schon am zweiten Prozesstag müde. Vier Tage sind vorgesehen. Er gibt sich defensiv, spricht leiser als sonst und verweist auf sein damaliges Umfeld, auf den FPÖ-Parlamentsklub, auf den einstigen Koalitionspartner ÖVP, auf Verhandlungsteams und auf Experten. Die dahinter stehende Botschaft: Nein, er habe keineswegs allein mit dem nunmehrigen Mitangeklagten, dem Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller (68), den „Kauf“ eines Gesetzes eingefädelt. Nein, es habe keinen anrüchigen Deal – Parteispende gegen politische Schützenhilfe – gegeben.
Ex-Motorrad-Rennfahrer Grubmüller, der später als Sportwetten-Unternehmer zu Wohlstand gelangte, hatte eine Privatklinik in Wien-Währung gekauft und wollte die Kosten für bestimmte medizinische Leistungen mit Hilfe des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) herein holen. Er wollte also jenen Fonds anzapfen, der mit Geldern der Krankenversicherungs-Träger dotiert ist. Einige andere Privatkliniken durften das. Grubmüller nicht.