Auch am Arbeitsplatz wurden die Covid-Regeln gelockert. Viele Details der neuen Verordnung sind aber unklar und unter Juristen umstritten.
Wien. Seit Anfang Juli gilt nun die 2. Covid-19-Öffnungsverordnung, sie hat uns wesentliche Lockerungsschritte gebracht: keine generellen Abstandsregeln mehr, keine vorverlegten Sperrstunden in der Gastronomie, Erleichterungen bei der Maskenpflicht beim Einkaufen. Aber was gilt am Arbeitsplatz? Auch dafür gibt es neue Regeln, die bisher kaum öffentlich thematisiert wurden – und die bei näherem Hinsehen viele Fragen offenlassen.
„Leider hat die neue Verordnung abermals für mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit gesorgt“, sagt Anna Mertinz, Arbeitsrechtsexpertin bei KWR Rechtsanwälte, zur „Presse“. Vom Grundtenor her sollen auch am Arbeitsplatz weitgehende Lockerungen greifen, sieht man von Sonderfällen wie etwa der Arbeit in Krankenanstalten oder Pflegeheimen ab. Teilweise unklar ist jedoch, was tatsächlich jeweils gilt – und vor allem, welche zusätzlichen Maßnahmen Arbeitgeber anordnen oder mit den Mitarbeitern rechtswirksam vereinbaren können.