Missbrauch

Wie die Finanzpolizei Kurzarbeit prüft

(c) Marin Goleminov
  • Drucken

In Krisenzeiten ist Kurzarbeit die wichtigste Unterstützung für Unternehmen. Bei Verdacht auf Missbrauch aber wird es unangenehm. Die Finanzpolizei prüft dann auch anderes.

Die Finanzpolizei geht um. 10.000 Unternehmen kontrollierte sie bis Juni, 295 von ihnen müssen mit einem Nachspiel rechnen. Überprüft wird auf zwei Arten, skizziert Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei im BMF. Ziel ist immer das dasselbe.

1. „Zeitnahe“ beschäftigungrechtliche Kontrollen

Auf einmal steht die Finanzpolizei vor der Tür. Unangemeldet, aber nie unbegründet und rechtlich gut gedeckt. Das war sie schon vor Inkrafttreten des Covid-Förderungs-Prüfungsgesetzes (CFPG, siehe 2.). Wenn etwa das AMS sie um Amtshilfe ersucht, weil ihm ein verärgerter Dienstnehmer steckte, dass sein Arbeitgeber zu Unrecht Covid-Förderungen bezog. Oder wenn die wütende Ehefrau ihren Exmann, den Unternehmer, eintunken will.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.