Die Verhandlung gegen Heinz-Christian Strache geht ins Finale. Der Vorwurf: Bestechlichkeit.
Ein scheinbar einfacher Vorgang, nämlich der (laut Anklage) verbotene „Kauf“ eines Gesetzes, stellt sich im Laufe des Strafprozesses gegen Heinz-Christian Strache und den Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller als relativ komplexe Rechtsmaterie dar. Eigentlich sollte am Freitag das Urteil verkündet werden. Ob dieser Plan hält, war bis zuletzt aber in Schwebe.
Die Angeklagten
Ein eingespieltes Gespann geben die beiden Beschuldigten, die langjährigen Freunde, Strache und Grubmüller, vor Gericht nicht ab. Und doch sitzen sie im selben Boot. Aufgrund der Vorwürfe sind sie aneinander gekettet. Die Anklage sieht es so: da der Politiker, der Nehmer, der zu seinem bzw. zum Vorteil der Partei handelt (Vorwurf: Bestechlichkeit), dort der wohlhabende Geber, der sich ein Gesetz kauft. Wie immer der Prozess ausgeht – es ist schwer vorstellbar, dass das Duo „auseinanderdividiert“ wird. Viele eher dürften wohl am Ende beide einen Freispruch oder beide einen Schuldspruch erhalten.