Ermittlungen

Nationalrat beschließt Auslieferung von ÖVP-Justizsprecherin Steinacker

Der ÖVP-Mandatarin Michaela Steinacker wird Untreue und unerlaubte Vorteilsannahme  vorgeworfen - es gilt die Unschuldsvermutung.
Der ÖVP-Mandatarin Michaela Steinacker wird Untreue und unerlaubte Vorteilsannahme vorgeworfen - es gilt die Unschuldsvermutung.APA/ROBERT JAEGER
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Die Möglichkeit zur Verfolgung war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragt worden. Sie kann nun ermitteln.

Der Nationalrat hat sich mit der "Auslieferung" von VP-Justizsprecherin Michaela Steinacker in die Sommerpause verabschiedet. Die Möglichkeit zur Verfolgung war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beantragt worden. Dem Ansinnen wurde einstimmig stattgegeben, wiewohl festgehalten wurde, dass zwischen den Vorwürfen und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten sehr wohl ein Zusammenhang besteht. In diesen Fällen ist eine "Auslieferung" eher selten.

Die Justizsprecherin soll als "Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein, vermuten die Ermittler und sehen einen Anfangsverdacht der Untreue und Vorteilsnahme. Steinacker weist dies scharf zurück.

Nationalrat geht in Sommerpause

Vor der Sommerpause wurden im Nationalrat noch einige Gesetzesmaterien mit breiter Wirkung beschlossen. Etwa das Anti-Terror-Paket, das etwa den umstrittenen Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen und eine Intensivierung der gerichtlichen Überwachung terroristischer Straftäter enthält oder das Ökostromgesetz neu – genannt Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG. Auch das sogenannte Raser-Paket, das strengere Sanktionen gegen Schnellfahren und illegale Straßenrennen bringt, wurde abgesegnet. Ebenfalls beschlossen: die Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)-  dieses wird zur "Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN).

Geht alles nach Plan und es finden bis dahin keine Sondersitzungen statt, was eher unwahrscheinlich ist, treffen sich die Abgeordneten erst wieder am 22. September zu einer Plenardebatte. Noch aktiv sind der U-Ausschuss: Am 15. Juli gibt es noch einen Ersatztag, bei dem etwa Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache kommen könnte. Dieser sitzt gerade auf der Anklagebank am Wiener Landesgericht für Strafsachen und verteidigt sich gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit.

Der Bundesrat setzt sich am 15. Juli noch mit den Beschlüssen der Plenarwoche des Nationalrats auseinander.

(APA/Red.)

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