Aktenlieferung

Exekution bei Blümel abgeschlossen: Daten geliefert

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) musste weitere Akten an den U-Ausschuss liefern. Er werde Lehren aus dem Vorgang ziehen, meinte er am Freitag.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) musste weitere Akten an den U-Ausschuss liefern. Er werde Lehren aus dem Vorgang ziehen, meinte er am Freitag.APA/HELMUT FOHRINGER
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Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet, teilte die Präsidentschaftskanzlei mit. Man habe 26.000 elektronische und 14.000 Akten in Papierform an den U-Ausschuss geliefert, bestätigte auch Finanzminister Blümel.

Die Exekution von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist abgeschlossen. Die zuständige Richterin am Wiener Straf-Landesgericht für Strafsachen hat die vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umfassten Akten und Daten aus dem Finanzministerium am Freitag dem Ibiza-Untersuchungsausschuss übergeben.

Wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer Aussendung mitteilte, ist dieser von der Richterin darüber informiert worden. Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet. Der Bundespräsident dankte der zuständigen Richterin und dem Präsidenten des Landesgerichts, Friedrich Forsthuber, sowie allen Mitwirkenden für die zügige Erledigung.

Blümel bestätigt Lieferung und will Entschuldigung

Auch Blümel selbst bestätigte in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz die Abwicklung der Causa. "Damit endet nicht nur ein langwieriger, sondern auch ein rechtlich einzigartiger Vorgang", meinte er dazu. Insgesamt habe man 26.000 elektronische und 14.000 Akten in Papierform an den Untersuchungsausschuss geliefert.

Blümel dankte dem Bundespräsidenten „für die umsichtige Vorgangsweise in dieser schwierigen Situation“. Er sei überzeugter Demokrat und Patriot und fühle sich der Verfassung verpflichtet: "Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, möchte ich mich dafür entschuldigen.“ Bei künftigen Aktenlieferungen würden jedenfalls „Lehren aus den Erkenntnissen“ gezogen.

Viel Zeit, die sichergestellten Akten zu sichten, bleibt ohnehin nicht. Der Ibiza-Untersuchungsausschuss neigt sich dem Ende zu, am 15. Juli findet noch ein Ersatztag statt. Für diesen wurde unter anderem Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache geladen.

Parallel hat der Finanzminister den Vorgang noch einmal von
der Kanzlei Binder Grösswang rechtlich überprüfen lassen, sagte er.
Als Dienstgeber müsse er sich an klare gesetzliche Vorgaben
halten, etwa dienstrechtlich. So sei es nämlich etwa nicht erlaubt,
die Postfächer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu durchsuchen.
Auch könne man nicht einfach nachschauen, ob die Korrespondenz nun
privat sei oder nicht. Eine Durchsuchung wäre so etwas wie Zensur,
so Blümel.

Zusätzlich betonte er, dass es „keine E-Mails von mir“ gebe, „die Unterlagen nicht meine Amtszeit“ betreffen würden und „das Finanzministerium alles, was rechtlich möglich war, vorgelegt“ habe. „Neuland“ habe man bei der Exekution der Aktenlieferung betreten, zitierte er Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Auch das Beweisverlangen der Opposition hätte es „in dieser Form“ noch nicht gegeben. Nicht neu war aber der Prozess der Aktenlieferung: Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten „anhand jahrelang etablierter Prozesse“ die Aktenlieferung abgewickelt - „neben ihrer ohnehin schon herausfordernden Tätigkeit im Finanzministerium“, bedankte sich Blümel. Und forderte von der Opposition erneut eine Entschuldigung, schließlich sei einigen seiner Mitarbeiter öffentlich Fehlverhalten vorgeworfen worden. Dies würden sich langjährige und erfahrene Staatsdiener nicht verdienen.

Auch Andreas Hanger, der ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, forderte die Opposition auf, sich bei den Mitarbeitern des Finanzressorts zu entschuldigen. Aber auch bei Gernot Blümel selbst, meinte Hanger, und sprach abermals von versuchten Skandalisierungen vor allem der SPÖ und der Neos und sieht ein wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument beschädigt.

SPÖ fordert Rücktritt von Blümel

Eine Entschuldigung kam von SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer erwartungsgemäß nicht. Stattdessen warf er dem Finanzminister vor, die Schuld auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schieben. "Blümel hat es versucht zu verklausulieren, aber der sachliche Kern seiner heutigen Stellungnahme war das Eingeständnis, dass er gegen die Regeln der Verfassung, den Auftrag des VfGH, die Aufforderung des Bundespräsidenten verstoßen hat, indem er dem Parlament relevante Akten nicht geliefert hat. Nach so einem Eingeständnis bleibt Blümel noch der sofortige Rücktritt", meinte er noch. Die Erklärung des Finanzministers höre sich außerdem „wie das Eingeständnis“ an, dass er nicht alle E-Mails an den Untersuchungsausschuss geliefert hatte, meinte Krainer weiter.

Denn Blümel ging am Freitag erneut auf die Sensibilität der Akten ein. Als Dienstgeber müsse er sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. So sei es beispielsweise nicht erlaubt, die Postfächer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu durchsuchen. Auch könne er nicht entscheiden, was privat sei und was nicht. Das Finanzministerium hätte alles, „was rechtlich möglich war“, vorgelegt. Diesbezüglich hat der Finanzminister den Vorgang auch noch einmal von der Kanzlei Binder Grösswang rechtlich überprüfen und ein Gutachten erstellen lassen. Würden nun zusätzliche Akten gefunden worden sein, wäre dies darauf zurückzuführen, dass ein vom Bundespräsidenten beauftragtes Organ andere rechtliche Möglichkeiten habe als der Dienstgeber, so Blümel: "Es ist klar, dass unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können." 

Zum Hintergrund

Ausgangspunkt des Prozesses - Van der Bellen hatte den Begriff des „Informationssicherungsverfahren“ eingeführt - war ein Erkenntnis des VfGH vom 3. März, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen Öbag-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung allerdings unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

(Red./APA)

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