Gastkommentar

Eine Gesellschaft, die auf Verrat setzt

Die EU will „sicheres Whistleblowing“ ermöglichen. Doch was bedeuten solche Gesetze für die Bürger?

Whistleblowing soll per EU-Vorgabe ein anerkanntes Verfahren zur Informationsgewinnung von Missständen in allen Lebensbereichen in den Mitgliedstaaten werden. Auf nationaler Ebene müssen bis 17. Dezember 2021 Firmen, Behörden, Gemeinden Einrichtungen für „sicheres Whistleblowing“ herstellen, berichtete „Die Presse“ am 23. Juni in einer Sonderbeilage.

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Wenn man den euphemistischen Begriff „Whistleblower“ übersetzt, kommt der volkstümliche, aber realistische Vorgang des Verpfeifens heraus. Jemand, der einen anderen verpfeift, ist kein Sympathieträger, außer wenn schwere kriminelle Taten gegen Leib und Leben zutage kommen. Noch dazu zeugt es von Feigheit, wenn der Verpfeifer, der ja ein Verräter ist, nicht zu seinem Handeln stehen muss und anonym bleiben darf und dabei auch noch gesetzlich geschützt werden soll durch eine legistische Vorgabe der EU, die am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten ist und auch den privatrechtlichen Bereich erfasst. Gültigkeit also nicht nur für Schwerverbrechen, sondern auch für die Wirtschaft.

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