Kein „Upgrade“

Eheverbot, wenn man schon verpartnert ist

Getty Images/EyeEm
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Während die Regierung an einer Eherechtsreform feilt, zeigen sich in der aktuellen Praxis Probleme: Ein Paar darf nicht von einer Eingetragenen Partnerschaft in die klassische Ehe wechseln.

Mit der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP) gibt es zwei ähnliche Partnerschaftsmodelle, Daher prüft die Regierung, ob man die Modelle besser ausdifferenzieren soll. Also etwa die EP in eine echte Ehe light umwandelt, mit spürbar weniger Rechten und Pflichten. In der Praxis können Paare aber bei einem Umstieg auf ein anderes rechtliches Modell momentan auf große Probleme stoßen. Von einer „Odyssee“ schreibt ein „Presse“-Leser, der heiraten möchte. Doch weil der Mann bereits mit derselben Frau in einer EP lebt, untersagte das Standesamt dem Paar die Ehe.

Sogar zu einer Scheidung wäre das Paar schon bereit gewesen, um danach richtig heiraten zu können. Doch dann wurde ihnen die Auflösung der EP gerichtlich verwehrt. Denn scheiden kann man sich laut Gesetz nur, wenn sich ein Paar tatsächlich getrennt hat, was hier aber eben nicht der Fall ist. Wie löst man also nun dieses Problem, was sagen die zuständigen Ministerien, und ist das Verhalten der Behörden überhaupt rechtens?

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