Die Kindeswohlkommission rund um Irmgard Griss fordert unter anderem eine Institution, die die Einhaltung von Kinderrechten im Asyl- und Fremdenwesen prüft.
Die Kindeswohlkommission hat am Dienstag ihren Abschlussbericht vorgelegt. Das Gremium unter der früheren OGH-Präsidentin Irmgard Griss war nach umstrittenen Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien bzw. Armenien eingesetzt worden und sollte sich mit dem Stellenwert von Kinderrechten und Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht befassen.
„Die Vollzugspraxis im Asyl-und Fremdenwesen wahrt die Kinderrechte und das Kindeswohl in vielen Bereichen nur unzureichend“, heißt es nun im Abschlussbericht. Die Kommission fordert einheitliche kinderrechtliche Standards für ganz Österreich und eine Institution, die deren Einhaltung prüft.
Griss kritisiert „Fleckerlteppich“
Griss kritisierte bei der Präsentation des Berichts unter anderem, dass es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen „Fleckerlteppich“ gebe. In Tirol etwa sei die Kinder- und Jugendhilfe sofort obsorgeberechtigt, in anderen Bundesländern nicht. Bei asylrechtlichen Entscheidungen komme es darauf an, an welchen Beamten oder Richter man gerate ("manche sagen dazu Lotterie"). Es müsse klare Richtlinien für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und für das Verwaltungsgericht geben, nach welchen Kriterien das Kindeswohl geprüft werden muss.
Bei Abschiebungen solle sichergestellt werden, dass das Kindeswohl bei Anzeichen geänderter Umstände bis zuletzt geprüft werden kann, heißt es im Abschlussbericht. Bei der Durchführung von Abschiebungen müsse sichergestellt werden werden, dass Kinder möglichst geringen Schaden erleiden; während des Schuljahres sollen schulpflichtige Kinder nicht abgeschoben werden.
(Red./APA)