Restitutionsbeirat: Keine Rückgabe von Egon Schieles „Mutter III“

Restitutionsbeirat entscheidet gegen Rueckgabe
Restitutionsbeirat entscheidet gegen Rueckgabe(c) APA/SCHIELE/BELVEDERE, WIEN (SCHIELE/BELVEDERE, WIEN)
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Der Kunstrückgabebeirat empfiehlt, Egon Schieles Bild „Mutter mit zwei Kindern III“ aus dem Belvedere nicht herauszugeben. Die schriftliche Begründung steht noch aus.

Bereits dreimal hat der Kunstrückgabebeirat in der Sache getagt, zweimal kam keine Mehrheit zustande. Am Freitag hat der beim Kulturministerium eingerichtete Beirat, der die Ministerin berät, endlich seine Empfehlung abgegeben: Egon Schieles Gemälde „Mutter mit zwei Kindern III“ (Mutter III) aus der ehemaligen Sammlung Jenny Steiner soll nicht restituiert werden. Entscheiden muss das letztlich Kulturministerin Claudia Schmied. Sie hat bislang aber meist so agiert, wie es der Beirat in seiner schriftlichen Begründung empfohlen hat.

Eine solche Begründung steht im konkreten Fall noch aus. Der Beirat will sie so rasch wie möglich, spätestens in seiner nächsten Sitzung am 18.November, nachreichen. Die wissenschaftliche Koordinatorin des Beirats, Eva Blimlinger, sagte der „Presse“ am Freitag, die Entscheidung sei so ausgefallen, „weil der Beirat der Meinung ist, dass kein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Verkauf des Bildes besteht“. Einen solchen „engen Zusammenhang“ fordert allerdings das Kunstrückgabegesetz, um einen Kunstgegenstand überhaupt restituieren zu können. Genau hier liegt der Knackpunkt des Verfahrens. Es stellt sich nämlich die Frage, ob überhaupt ein Restitutionsfall vorliegt.

Beirat folgt Standpunkt des Belvederes

Der Beirat ist mit seiner Entscheidung der Rechtsmeinung von Ernst Ploil, Rechtsanwalt des Belvedere und selbst Kunstsammler, gefolgt. Er und die Belvedere-Direktorin Agnes Husslein stehen auf dem Standpunkt, es sei nie zu einem Ausfuhrverfahren betreffend das Bild „Mutter III“ gekommen. Das Belvedere habe das Bild 1951 rechtmäßig um 20.000 Euro gekauft.

Die Erben von Jenny Steiner sehen das anders. Die Wiener Unternehmerin, die 1938 aus Österreich geflohen ist und die Herrschaft der Nationalsozialisten in New York überlebt hat, hatte drei Töchter: Klara Mertens, Daisy Hellmann und Anna Weinberg. Die Erben nach Klara Mertens und Daisy Hellmann werden von der Israelitischen Kultusgemeinde repräsentiert, die wiederum vom Wiener Rechtsanwalt Martin Maxl vertreten wird. Maxl meinte in einem Gastkommentar in der „Presse“ (22.9.), dass Steiner das Bild zwar verkauft habe – dies aber nur, da ihr Anwalt ahnte, sie werde das Bild nicht aus Österreich ausführen können. Maxl sieht in den schriftlichen Stellungnahmen zwischen Bundesdenkmalamt und Belvedere aus dem Jahr 1950 einen Willensakt, mit dem sehr wohl ein Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz eingeleitet worden war. Hinzu kommt, dass die Erbin nach Anna Weinberg, vertreten durch den Wiener Anwalt Alfred J. Noll, der Meinung ist, Steiner habe ihrer Tochter Anna das Bild geschenkt. Ein Rechtsstreit mit vielen Fronten.

Erst im Sommer ist über Schieles Porträt seiner Geliebten Valerie Neuzil („Wally“) eine späte Einigung zwischen den Erben der Kunsthändlerin Lea Bondi-Jaray und der Leopold-Museum-Privatstiftung erzielt worden, seit Ende August ist das Bild wieder im Leopold Museum zu sehen. Eine baldige Einigung über den Verbleib von „Mutter III“, einem besonders wertvollen Gemälde aus der Spätzeit von Schiele (1915–1917), ist aber, auch nach der Entscheidung des Beirates, nicht abzusehen. Wobei Blimlinger am Freitag betonte, dass durch den Beschluss, das Gemälde nicht zu restituieren, das Thema „keineswegs abgeschlossen“ sei. Jederzeit könnten Neuerungen, entweder im Gesetzestext oder beim Beweismaterial, den Fall wieder vor den Beirat bringen.

Auf einen Blick

Das Gemälde „Mutter mit zwei Kindern III“ von Egon Schiele ist derzeit im Besitz der Österreichischen Galerie Belvedere, die das Werk 1951 um 20.000 Schilling erwarb. Die Erben nach Jenny Steiner kämpfen um die Rückgabe des Bildes.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2010)

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