Bezirksgericht: Zetteldichter verteidigt die Kunst

Bezirksgericht Zetteldichter verteidigt Kunst
Bezirksgericht Zetteldichter verteidigt Kunst(c) FABRY Clemens
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Schon wieder eine Anzeige gegen Helmut Seethaler. Dieser pocht auf das Grundrecht der „Kunst im öffentlichen Raum“. Zuletzt wurde er zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

[WIEN]„Die menschliche Gesellschaft darf man nicht immer nur in Gesetze zwängen, man muss sie zwar teilweise zur Ordnung aufrufen, aber man darf sich nicht über jede Lächerlichkeit aufregen.“ Dieses Zitat aus 1982 wird einem gewissen Helmut Zilk, damals Kulturstadtrat der Stadt Wien, später Bürgermeister, zugeschrieben. Gemeint war Helmut Seethaler, der Mann, der „seit 37 Jahren“ (Zitat Seethaler) Zettel mit Gedichten auf Bäume klebt. Gestern, Freitag, stand der Poet einmal mehr vor Gericht. Hat etwa schon wieder jemand Seethalers „Kunst“ mit Sachbeschädigung verwechselt?

„Kunst im öffentlichen Raum“ sei ein Grundrecht, so Seethalers ewiges Credo. Viele sprechen hingegen von Verschandelung oder von Schmierereien, zumal Seethaler nicht nur Gedichte aufklebt, sondern sich auch mit Filzstift auf öffentlichen Flächen verwirklicht. Nach „gezählten dreieinhalbtausend Anzeigen“ stand er zuletzt im Februar vor Gericht. Und kassierte zwei Monate bedingte Haft. Wegen (was sonst?) Sachbeschädigung.

Als er den Gerichtssaal verließ, „verzierte“ er gleich vor der Tür den Boden mit den Worten: „Kunstverbreitung bringt mi ins Häf'n.“ Zwei peinlich berührte Polizisten sahen sich veranlasst, das Wort zu erheben: „Tuan S' des weg!“ Das habe er ja tun wollen, sagt Seethaler nun, aber er habe „Angst gehabt“ – so viele Journalisten, die frische Verurteilung...

Am nächsten Tag erledigte das eine Putzfrau – und im Strafantrag ist nun von stolzen 70 Euro Reinigungskosten (ist gleich Schadenssumme) die Rede. Kann nicht sein, sagt Seethaler. Den Stift verwende er oft, der gehe ganz leicht runter, „es genügt, wenn es regnet“.

Eine Richterin nach Maß

Frau Rat Margaretha Richter vom Bezirksgericht Josefstadt, die den Prozess im Stile einer amüsierten Diplomatin führt, entgegnet: „Im Landesgericht regnet es selten – wenn, dann Strafen.“ Das sieht Seethaler ein. Dennoch bringt der 57-Jährige, für den übellaunige Zeitgenossen zuweilen das unschöne Wort „Spinner“ parat haben, erneut seine „Kunst“ ins Spiel: Er wickle gerne Bäume mit „umgedrehtem Tixo“ ein. Dann bringe er seine Gedichtzettel an. „Vom Zilk hab ich zwei Bäume bekommen.“ „Den haben Sie offenbar auch eingewickelt“, vermutet die Richterin. „So jetzt verurteilen Sie mich!“, fordert Seethaler. Und: „Sie wollen mich doch verurteilen.“ Richterin: „Wer sagt das?“ Seethaler: „Ich spür's!“ Richterin: „Dann haben Sie aber eine schlechte Menschenkenntnis.“

Der Prozess wird vertagt. Denn die Putzfrau, die Seethalers Werk damals vor dem Gerichtssaal wegwischte, soll ausgeforscht werden und als Zeugin aussagen. Die Richterin zum Abschluss: „Es war mir ein Vergnügen.“ Insofern klingt das jüngst veröffentlichte Zettelgedicht etwas überzogen: „wer macht hat, macht un-recht zu recht. wer macht hat, hat das recht, auch wenn er im un-recht ist.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2010)

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