Verfahren

Asyl: Was hinter dem Punktesystem steht

Wenn Flüchtlinge (am Bild Asylwerber im Jahr 2016 an der Grenze in Spielfeld) nach Österreich kommen, entscheidet als erstes das Bundesasylamt über sie.
Wenn Flüchtlinge (am Bild Asylwerber im Jahr 2016 an der Grenze in Spielfeld) nach Österreich kommen, entscheidet als erstes das Bundesasylamt über sie.APA/ERWIN SCHERIAU
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Erlassen Beamte einen negativen Asylbescheid, bekommen sie mehr Mitarbeiterpunkte als bei einem positiven. Soll dieses System motivieren, Personen abzulehnen? Oder hat es doch nur damit zu tun, dass das eine mehr Arbeit macht?

Es ist eine Passage im Bericht der Kindeswohlkommission, der für Diskussionen sorgt. Das von Irmgard Griss geleitete Gremium schlägt eine Änderung des Punktesystems für Mitarbeiter des Asylamts vor. Weil diese für ablehnende Asylbescheide mehr Mitarbeiterpunkte erhalten, orten Kritiker einen von oben angeordneten Anreiz, Schutzsuchende abzulehnen. Aber ist dem so? Oder hat das System doch damit zu tun, dass negative Bescheide tatsächlich mehr Arbeit verursachen als positive?

Laut der Griss-Kommission erhält ein Referent für einen positiven Bescheid 0,6 Punkte, für einen negativen einen Punkt. Für andere (kürzere) Bescheide werden 0,5 Punkte vergeben. Das gilt in allen Asylfällen, nicht nur bei Kindern.

Pro Woche soll jeder Mitarbeiter mindestens vier Punkte erreichen. Für Griss mag diese Differenzierung bis zu einem gewissen Grad gerechtfertigt sein, weil negative Entscheidungen mehr Aufwand verursachen. „Aber es fördert eine gewisse Tendenz“, sagte die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Neos-Abgeordnete. Die Kindeswohlkommission war vom grünen Justizministerium nach strittigen Abschiebungen von Kindern eingesetzt worden.

Begründung schwieriger

Das dem türkisen Innenministerium unterstehende Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sieht sachliche Gründe hinter seinem Punktesystem. So müsse man darlegen, warum man dem Wunsch eines Antragstellers nicht nachkommt. „Das bedeutet, dass stattgebende Bescheide nicht näher begründet werden müssen. Ein positiver Bescheid verursacht daher wesentlich weniger Arbeitsaufwand als ein negativer Bescheid, der umfassend begründet werden muss“, erklärt das BFA. Und ein Anreizsystem für einzelne Mitarbeiter, negativ zu entscheiden, gebe es schon deswegen nicht, weil man mit dem Punktesystem nicht die Leistungen einzelner Mitarbeiter auswerte, sondern nur jene der Organisationseinheiten.

Verwaltungsrechtsprofessor Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck sieht die Sache differenziert. Das Punktesystem sei „ein ziemlich grobschlächtiges Kriterium“, räumt er im Gespräch mit der „Presse“ ein. Aber in der Sache sei es tatsächlich so, dass negative Bescheide spürbar mehr Arbeit verursachen als ein positiver. Deswegen sei es „nicht verwerflich“, eine unterschiedliche Zahl an Punkten dafür zu vergeben.

Punkte für Länder und Zeugen?

Aber warum machen negative Bescheide mehr Arbeit? Über positive wird sich niemand beschweren, aber bei ablehnenden muss man damit rechnen, dass der Asylwerber das Bundesverwaltungsgericht anruft. in weiterer Folge ist auch noch der Rechtszug zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof denkbar. Die Begründung der Behörde sollte also zumindest gut durchdacht sein, damit sie vor den Gerichten hält.

Und wie könnte man das Anreizsystem für Mitarbeiter verbessern? Griss schlägt vor, dass auch andere Kriterien eine Rolle spielen sollen. Etwa ob der zuständige Referent für seine Entscheidung viele Textbausteine aus anderen Verfahren verwendet hat oder mehr selbst schreiben musste. „Das ist sicher ein guter Gedanke“, meint Bußjäger. „Aber wenn man dann wieder jemanden braucht, der kontrolliert, in welchem Ausmaß Textbausteine vorliegen, überzeugt mich das nicht“, sagt der Professor. Er schlägt noch andere Kriterien vor, anhand derer man die Mitarbeiterpunkte vergeben könnte. Wie viele Zeugen mussten einvernommen werden? Welche Länder betrifft es? Denn ein Fall aus Albanien (kaum Chance auf Asyl) sei leichter zu behandeln als einer aus Afghanistan.

Mehr Jobs für Asylwerber?

Für Aufsehen sorgte indes am Mittwoch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Er machte klar, dass zwei ältere Erlässe zu Asylwerbern gesetzwidrig sind. Sobald die Entscheidung kundgemacht wurde, könnten Asylwerber nun bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht mehr nur als Erntehelfer und Saisonkräfte, sondern in allen Bereichen beschäftigt werden.

Einer der beiden Erlässe stammte von FPÖ-Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein aus dem Jahr 2018, einer von ÖVP-Amtskollege Martin Bartenstein aus dem Jahr 2004. Die Bestimmungen hätten aber wegen ihres verbindlichen Charakters in Verordnungs- statt in Erlassform kundgemacht werden müssen, erklärte der VfGH. Denn sie würden nicht nur über die Rechtslage informieren (was ein Erlass darf), sondern (wie eine Verordnung) darüber hinaus Regeln aufstellen.

Das Arbeitsministerium von Martin Kocher (ÖVP-nominiert) will nun die bisherige Praxis in Geltung setzen, diesmal rechtlich korrekt. Anwältin Michaela Krömer, die den Fall zum VfGH brachte, meinte im ORF-Radio aber, dass Kocher die Kompetenz fehle, nun hier eine Verordnung zu erlassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2021)

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