Brüssel-Briefing

Auf halbem Weg zum Polexit

Polens Ministerpräsident Morawiecki mit Kommissionschefin von der Leyen
Polens Ministerpräsident Morawiecki mit Kommissionschefin von der Leyen Imago images / Eastnews (Zbyszek Kaczmarek/REPORTER)
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Polens politisch gleichgeschaltetes Verfassungsgericht befindet, nicht an Eilbeschlüsse des Gerichtshofs der EU gebunden zu sein. Und die rechtskonservative Regierung will noch mehr von ihm: ein Urteil, dass Polens Verfassung über dem Unionsrecht steht.

Mittwoch war einer jener Tage, an denen ich gerne zwei Köpfe, vier Hände und acht Ohren hätte. Von 9 Uhr morgens bis in den Nachmittag hinein präsentierte die Europäische Kommission fast ohne Unterlass ihr riesiges Gesetzespaket zur Erreichung des Klimaschutzziels, im Jahr 2030 um 55 Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als im Jahr 1990.

Keine Frage: ein epochal wichtiges Unterfangen. Doch um die unmittelbar für das Bestehen der Union bedeutsamere Frage wird derzeit in Warschau und Luxemburg gefochten, nämlich: soll in Polen weiterhin EU-Recht gelten - oder soll die rechtskonservative Regierung ihr Land durch die juristische Hintertür aus der Union herausführen?

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