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Asylwerber am Arbeitsmarkt: Koalition uneins über neue Lage

Etwa im Gastrobereich stehen nicht immer genug Ersatzkräfte zur Verfügung.
Etwa im Gastrobereich stehen nicht immer genug Ersatzkräfte zur Verfügung. (c) imago images/Geisser (MANUEL GEISSER via www.imago-images.de)
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Der Arbeitsminister will Asylwerber per Erlass weiter vom Arbeitsmarkt fernhalten. Die Grünen orten „klassische türkise Rhetorik“.

Wien. Wer sich in Österreich um Asyl bewirbt, soll nicht arbeiten dürfen, bis er einen positiven Bescheid erhält – auf diesem Standpunkt steht die ÖVP. Der grüne Koalitionspartner sowie mehrere Nichtregierungsorganisationen sehen das anders. Nun hat ein Urteil des Höchstgerichts die Debatte neu belebt: Der Verfassungsgerichtshof hat, wie berichtet, zwei ältere Erlässe für gesetzeswidrig erklärt. Demnach durften Asylwerber lediglich als Erntehelfer und Saisonkräfte beschäftigt werden. Nun sollen sie auch zu anderen Jobs grundsätzlich Zugang bekommen.

Sie dürfen damit unter bestimmten Bedingungen in allen Berufen arbeiten – und zwar dann, wenn eine Stelle nicht mit einer Arbeitskraft aus dem Inland oder aus der EU bzw. mit einem Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten besetzt werden kann. Der Regionalbeirat des Arbeitsmarktservice (AMS) muss jeden einzelnen Fall prüfen.

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