Am Schauplatz Extra ´Zum Kuckuck´
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Der Exekutor klopft wieder an

Ab jetzt können sich Privatpersonen im Fall eines Konkurses schneller entschulden. Daher rechnen Experten mit einem erheblichen Anstieg der Privatinsolvenzen.

Mehrere Hunderttausend Menschen in Österreich sind überschuldet. Wenn gar nichts mehr geht, droht die Privatinsolvenz. 1000 Euro im Monat bleiben Alleinstehenden als Existenzminimum. Je nachdem, was im Zahlungsplan mit den Gläubigern vereinbart wurde, wird jegliches Einkommen über dem Existenzminimum, Schenkungen oder gar das Erbe gepfändet.

Aber trotz Wirtschaftsrezession und wachsender Arbeitslosenquote ist die Zahl der Privatkonkurse seit Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 um rund 30 Prozent zurückgegangen. Doch das dürfte sich nun schlagartig ändern. Denn ab dem 17. Juli 2021 gilt das neue Insolvenzrecht. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie, die Mitgliedsländern die Option ließ, die Rückzahlungsdauer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Private auf drei Jahre zu verkürzen. Hierzulande lag die Entschuldungsfrist bisher bei fünf Jahren. Und das auch noch nicht sehr lang. Erst im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (IRÄG) im Jahr 2017 hatte man die Dauer von sieben Jahren herabgesetzt sowie die Mindestquote abgeschafft.

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