Unfall

Wo führt das hin? Neugierde erlaubt

Öffentlich zugängliche Treppen müssen gesichert werden. Warum jemand die Stiegen nutzen wolle, tue nicht viel zur Sache.
Öffentlich zugängliche Treppen müssen gesichert werden. Warum jemand die Stiegen nutzen wolle, tue nicht viel zur Sache.Clemens Fabry
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Öffentlich begehbare Stiegen sind zu sichern. Ob sie jemand aus gutem Grund nutzen will, wegen Irrtums oder weil er wissen will, wo sie hinführen, ist sekundär.

Wien. Wie genau muss man prüfen, wohin eine unbeschilderte Treppe führt? Von dieser Frage hing es ab, ob eine verletzte Frau Schmerzengeld erhält. Und einig waren sich die Gerichtsinstanzen in ihrer Einschätzung nicht gerade.

Der Fall spielt in Linz, die betroffene Frau kennt sich dort nicht aus. Sie kam aus einem Hotel und wollte in eine Tiefgarage unter dem Areal gelangen. Die Wegweiser dorthin sah sie nicht. Aber sie fand gegenüber, auf dem Platz vor dem Linzer Wissensturm, eine frei zugängliche Stiege. Der Turm heißt so, weil darin die Volkshochschule und die Stadtbibliothek beheimatet sind. Und auch die Frau strebte nach Wissen, nämlich nach jenem, wohin die Treppe führt. Nur gelangt man über diese gar nicht zur Garage, sondern nur zur Trafostation des Wissensturms.

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