Gastbeitrag

Lücken und Tücken im Home-Office

Ein „Home-Office-Gesetz“ bekam Österreich erst mit 1. April 2021.
Ein „Home-Office-Gesetz“ bekam Österreich erst mit 1. April 2021. Getty Images
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Wie schließt man korrekt Vereinbarungen über die Arbeit von zu Hause? Das neue Gesetz allein sagt es nicht.

Wien. Viele Unternehmen ließen Teile ihrer Belegschaft in den vergangenen 16 Monaten von zu Hause arbeiten. Dies geschah oft ungeregelt und mehr auf faktischem Konsens beruhend. Da Home-Office „gekommen ist, um zu bleiben“, möchten Arbeitgeber nun ihre „Hybrid-Modelle“ auf eine tragfähige rechtliche Grundlage stellen. Ein „Home-Office-Gesetz“ bekam Österreich erst mit 1. April 2021. Trotzdem bleiben Fragen offen, wie kann man diese lösen?

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Es geht um die Gestaltung von Home-Office-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäß § 2h AVRAG. Solche sind zwar „aus Beweisgründen“ schriftlich zu treffen, doch auch mündliche Vereinbarungen sind gültig. Home-Office liegt nur bei „regelmäßiger“ Erbringung von Arbeitsleistungen in der Wohnung vor, aber laut den Gesetzesmaterialien nicht bei Arbeiten außerhalb von Privatwohnungen, z. B. in einem öffentlichen Coworking Space. Was unter „regelmäßig“ zu verstehen ist, erfährt man nicht. Vorgeschlagen wurde, auf das Steuerrecht zurückzugreifen und Regelmäßigkeit ab 26 Home-Office-Tagen pro Jahr anzunehmen.

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