Strafverfahren

Jihadisten-Prozess in Graz erlebt Neuauflage

Erstes Urteil erfolgte im März 2020. Nur der Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung muss neu beleuchtet werden.

Elf mutmaßliche Jihadisten müssen sich derzeit wieder im Grazer Straflandesgericht verantworten. Vier von ihnen wurden im März 2020 verurteilt, nun muss ein Teil des Verfahrens wiederholt werden. Ursprünglich waren alle elf wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung angeklagt. Nun muss nur der Punkt "staatsfeindliche Verbindung" nochmals verhandelt wurden. Ein Urteil könnte am Donnerstag erfolgen.

Der Prozess begann am 8. November 2019, von 13 Angeklagten erschienen nur elf. Alle standen irgendwie mit dem Grazer Glaubensverein Taqwa in Verbindung. Die schwersten Vorwürfe galten einem 45-jährigen Prediger, der starken Einfluss auf die Moschee genommen haben soll. Ihm und anderen wurde angelastet, mehrere Personen animiert zu haben, nach Syrien zu gehen und sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Aus diesem Grazer Verein zogen 2014 insgesamt 38 Personen nach Syrien. Die Spur der ersten "Auswanderer" hat sich verloren, es ist nicht bekannt, ob diese Familien noch leben. Die zweite Partie kehrte nach wenigen Monaten wieder zurück und wurde teilweise bereits rechtskräftig in Österreich verurteilt.

Der Staatsanwalt betonte während der langen Verhandlung immer wieder, dass der Taqwa-Verein nichts anderes getan habe, als "die Ideologie des IS in Graz zu leben". Ganz besonders prangerte er die Erziehung der Kinder im Verein an. Die Angeklagten hatten großteils alles geleugnet, nur einer war geständig. Die drei Frauen gaben sich unwissend und wollten von den Aktivitäten ihrer Männer nichts bemerkt haben.

Als Sachverständiger war mehrere Male Islamismus-Experte Guido Steinberg geladen. Er bezeichnete den Prediger als Anhänger der Takfiristen. Diese Gruppe fühle sich als "die einzig wahren Muslime. Sie halten selbst Jihadisten für ungläubig", beschrieb der Gutachter. Einige Takfiristen-Führer und Prediger waren beim IS, wurden dort aber entfernt oder hingerichtet, weil sie der Organisation zu extrem waren.

Die Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sind rechtskräftig.

(APA)

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