Warum eine Genesung als Nachweis in der Nachtgastronomie nicht mehr ausreicht.
Wer ab Donnerstag in einen Club oder eine Disco möchte, muss eine Impfung oder einen PCR-Test mithaben. Mit einer nachgewiesenen Genesung (also einem der drei G) darf man dann nicht mehr in die Nachtgastronomie.
Dass die Genesung nun als Nachweis wegfällt, hat nicht nur die betroffnen Gastronomen überrascht – immerhin hat man nach einer überstandnen Corona-Infektion mitunter sogar mehr Antikörper als nach einer Impfung.
Unergiebige Studienlage
Im Gesundheitsministerium begründet man die Verschärfung gegenüber der „Presse“ so: Genesene haben zwar „ein niedrigeres Re-Infektionsrisiko, jedoch erlaubt die unergiebige Studienlage über Genesene kaum eine Aussage über die Transmissionswahrscheinlichkeit“ – also darüber, wie häufig sie trotz Genesung das Virus weitergeben und andere anstecken können.
Zudem sei „bei Genesenen die Immunantwort abhängig vom Zeitpunkt der Infektion, von der Krankheitsschwere und von der Virusvariante, und sollte jedenfalls durch eine Impfung abgesichert werden“.