Quergeschrieben

Die „Wertegemeinschaft“ gefährdet den Rechtsstaat

Das EU-Parlament will Mediziner bestrafen, die Abtreibungen verweigern. Die liberale Rechtsordnung verwandelt sich zunehmend in eine Gesinnungsdikatur.

Die „Niederösterreichischen Nachrichten“ brachten vorige Woche einen unmissverständlich formulierten Kommentar von Petrus Stockinger, dem Propst des Stifts Herzogenburg. Während in Österreich „politischer Klamauk“ die Medien fülle, schrieb Stockinger, gehe „anderswo still und heimlich ein unglaublicher Skandal vor sich“. Gemeint ist die Entschließung des EU-Parlaments über den Bericht des Kroaten Predrag Matić (SDP), die vom Europäischen Parlament mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Liberalen, der Grünen und der Linken angenommen wurde.

Mit 378 gegen 255 Stimmen sprachen sich die Parlamentarier für ein unbeschränktes „Recht auf Abtreibung“ aus. Verstöße gegen dieses „Recht“, heißt es in dem Bericht, seien „Verstöße gegen die Menschenrechte“. Die Verweigerung der Durchführung von Abtreibungen wird folgerichtig als „Verweigerung der medizinischen Versorgung“ gewertet. Ärzte, die aus Gewissensgründen die Tötung ungeborenen Lebens ablehnen, sollen nach dem Willen der Mehrheit des EU-Parlaments strafrechtlich belangt werden.

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