Rechtstaatlichkeit

EU-Kommission kritisiert politischen Druck auf Staatsanwälte in Österreich

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In einem Bericht zur Rechtstaatlichkeit der EU-Länder bemängelte Brüssel außerdem die fehlende Transparenz bei Politikereinkünften und Parteifinanzen sowie die Praxis der Regierungsinserate in Medien.

Die EU-Kommission hat in ihrem am Dienstag veröffentlichten Rechtstaatlichkeitsbericht mehrere Kritikpunkte an Österreich vorgebracht. Konkret ging es um Mängel im Justizsystem, bei der Transparenz und im Medienbereich. Als Beispiele nannte die Kommission politisches Störfeuer bei Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft, die Praxis der Regierungsinserate und die Kontrolle der Parteienfinanzierung.

"Die Ermittlungen gegen politische Korruption auf hoher Ebene haben sich nach den jüngsten politischen Skandalen intensiviert", heißt es in der Zusammenfassung des länderspezifischen Berichts. Mit Korruptionsfällen "betraute Staatsanwälte wurden jedoch mit negativen Narrativen einiger Politiker konfrontiert." Zudem kritisierte die EU-Kommission die Berichtspflichten für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese seien "aufwendig und würden zu Verzögerungen führen", was sich negativ auf die "Effektivität der Antikorruptionsuntersuchungen" auswirke. Im Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschusses hob die EU-Kommission die "wichtige Rolle" des Verfassungsgerichtshofs hervor.

Auch bemängelte die EU-Behörde die fehlende Verpflichtung für Parlamentarier in Österreich, "ihre Vermögen, Interessen, Schulden und Verbindlichkeiten" offenzulegen. "Obwohl ein rechtlicher Rahmen für Lobbying existiert, bleiben sein Umfang und die öffentlich zugänglichen Informationen begrenzt", heißt es in dem Bericht. Die Kontrolle von Parteienfinanzen sei ebenfalls ein Problem.

„Politische Einflussnahme“ über Regierungsinserate

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medien seien unterdessen "nach wie vor stark", und Medien "arbeiten weiterhin auf unabhängige Art und Weise", stellte die EU-Kommission fest. Allerdings bestünden Risiken für die Medienvielfalt, hieß es unter anderem mit Verweis auf das fehlende Recht auf Zugang zu Information. Die Brüsseler Behörde betonte aber, dass die Bundesregierung jedoch ein Informationsfreiheitsgesetz plane.

Die EU-Kommission äußerte auch Bedenken hinsichtlich der "Fairness und Transparenz" bei der Zuteilung von Regierungsinseraten an Medien, "möglicher politischer Einflussnahme im Prozess" und die "unzureichende Berücksichtigung des Medienpluralismus". Als "effektiv" wurde die "gezielte öffentliche finanzielle Unterstützung des Mediensektors während der Coronavirus-Pandemie" angesehen. Gleichzeitig bestünden Zweifel an ihrer "objektiven Verteilung". Die Sicherheit von Journalisten ist laut EU-Kommission in Österreich vor allem durch Online-Belästigung und Einschüchterung "zunehmend bedroht" - obwohl einige Schritte zum Schutz der Journalisten unternommen wurden.

Nach Ansicht der EU-Kommission profitiert das heimische Justizsystem weiterhin von einem "sehr hohen Maß an wahrgenommener Unabhängigkeit". Österreich bemühe sich um eine weitere Verbesserung der Digitalisierung der Justiz; das Justizsystem arbeite weiterhin effizient und zeige Verbesserungen in Verwaltungssachen, erklärte die Brüsseler Behörde. Außerdem seien Diskussionen über eine unabhängige Staatsanwaltschaft im Gange. Dabei spricht die EU-Kommission die Pläne zur Bundesstaatsanwaltschaft an, die sie zuletzt "wohlwollend zur Kenntnis" nahm. Allerdings blieben noch einige Bedenken bei den "Einstellungsstandards an den Verwaltungsgerichten insbesondere die Ernennung von Präsidenten und Vizepräsidenten".

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