In Gesundheitsberufen wäre es richtig, Mitarbeiter zur Immunisierung zu verpflichten. Zur generellen Steigerung der Impfquote sollte anderes reichen.
Einmal mehr machte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) klar, dass auch in einer Pandemie Grundrechte gelten. Er entschied, dass die zeitweilige Beschränkung der Höchstteilnehmerzahl bei Begräbnissen auf 50 Personen zu stark ins Privatleben eingriff. Umgekehrt sagten die Richter aber auch, dass mehrere Maßnahmen, wie eine Maskenpflicht im Handel oder Ausreisetests beim Verlassen Tirols, gerechtfertigt waren. Und bereits im Vorjahr hatte der VfGH erklärt, dass selbst Maßnahmen wie strikte Ausgangsregeln gerechtfertigt sein können, wenn man sie nur ausreichend begründet. Die zentrale Frage in nächster Zeit wird in Anbetracht der wieder steigenden Coronazahlen aber vor allem eine sein: Wäre eine Impfpflicht in Ordnung?
Rechtlich ist die Antwort recht klar: ja. Eine Impfpflicht gab es in Österreich früher schon gegen Pocken. In anderen Ländern sind Impfpflichten weiter aktuell. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat klargemacht, dass ein Impfzwang gerechtfertigt sein kann. 2012 ging es um eine Immunisierung gegen Diphtherie in der Ukraine. Und erst heuer erklärte der EGMR die tschechischen Regeln – man muss den Nachwuchs gegen Kinderkrankheiten impfen lassen – für zulässig. In einer Pandemie und bei Corona wird man Bürger dann erst recht verpflichten können.