Zu wenig Schutz vor Korruption in Ungarn

NGOs fly huge rainbow balloon at Hungary's parliament protesting against anti-LGBT law in Budapest
NGOs fly huge rainbow balloon at Hungary's parliament protesting against anti-LGBT law in BudapestREUTERS
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Der Rechtsstaat in Ungarn liegt laut einem neuen Bericht der EU-Kommission im Argen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht garantiert, die Medienfreiheit beschädigt, die Balance der Demokratie aus dem Gleichgewicht geraten. Polen droht indessen eine Geldstrafe.

Die Betrachtungsweisen könnten nicht unterschiedlicher sein: Die EU-Kommission äußert in einem jüngsten Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit erneut ernste Bedenken zur Situation in Ungarn. In Budapest werden solche Einwände als ideologische Wertedebatte tituliert und als ungerechtfertigte Einmischung zurückgewiesen. Faktum ist, die Kommission beurteilte die Rechtsstaatlichkeit aller Mitgliedstaaten. Während sie in einigen Ländern Verbesserungsbedarf erkennt, aber auch Fortschritte anführt, sieht sie in Ungarn mittlerweile die Balance der Demokratie aus dem Gleichgewicht geraten. „Das System der Checks and Balances, der Transparenz und die Qualität des legislativen Prozesses bleiben Grund für Besorgnis“, heißt es in ihrem Länderbericht.

Während die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán auf rasche Auszahlung der EU-Hilfsgelder aus dem Wiederaufbaufonds pocht, bremst die EU-Kommission seit Wochen mit dem Hinweis auf die Gefahr von Korruption. Der Bericht untermauert dies und ortet Risken, dass solche Gelder für Nepotismus und für jene Wirtschaftszweige aufgehen, die eine enge Bindung an die Fidesz-Regierung aufweisen. „Der unabhängige Kontrollmechanismus bleibt für das Aufspüren von Korruption unzureichend“, so die Kritik. Die Verfolgung von Fällen, in die hochrangige Vertreter des Staates involviert sind, sei nur sehr eingeschränkt möglich. Zumindest seien seit 2020 einige wenige solcher Untersuchungen hochrangiger Korruption eingeleitet worden.

Problematisch ist laut den EU-Experten, dass auch die volle Unabhängigkeit der Gerichte nicht gewährleistet sei: „Die Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters zur Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Justiz von der Kommission übermittelt wurden, zeigten keine Wirkung.“ Hintergrund dieser Kritik ist die Ernennung von Zsolt András Varga zum Präsidenten des Verfassungsgerichts. Er erhielt den Posten trotz Widerspruchs des Nationalen Justizrates.

Die Regierung schränkt nicht nur Kritik aus dem eigenen Staatsapparat ein, sondern auch externe von Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft. Wie weit sie dabei geht, wurde diese Woche deutlich, als die illegale Überwachung von Journalisten über die Spähsoftware „Pegasus“ aufgedeckt wurde.

Der Länderbericht geht auf diese Fälle noch nicht ein, sieht den Pluralismus der ungarischen Medien aber bedroht. Als Beispiel nennt er den unabhängigen Radiosender Klubrádió, dem die Lizenz entzogen wurde. Gleichzeitig wirft der Bericht der Regierung vor, sie sehe kein transparente Hilfe für Medien vor, sondern steuere deren wirtschaftliche Existenz über staatliche Werbeschaltungen.

Bedenken in Österreich

Der Länderbericht zu Österreich fällt zwar deutlich positiver aus. Insbesondere wird dem Justizsystem eine hohe Unabhängigkeit attestiert. Dass sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht scheut, Fälle von möglicher Korruption in höchsten Politikerkreisen zu untersuchen, wird positiv angeführt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass dies auf ein negatives Narrativ hochrangiger Politiker gestoßen sei.

Den Medien im Land wird eine weitgehende Unabhängigkeit zugesprochen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Journalistinnen und Journalisten zunehmend bedroht würden und mit einer wachsenden Zahl an Hetzbotschaften in sozialen Medien konfrontiert seien. Es wurde hervorgehoben, dass Medien in der Coronakrise staatliche Hilfen erhalten hätten, es allerdings Zweifel an der fairen Verteilung dieser Mittel gebe.

Übrigens enthielten sich am Dienstag zwei Kommissare der Zustimmung zu den im Gesamtpaket beschlossenen Rechtsstaatsberichten, sagte Věra Jourová, die Vizepräsidentin der Kommission. Welche ihrer Kollegen das waren, führte sie nicht aus.

Ultimatum an Warschau

Die Europäische Kommission greift indesessen zum letzten ihr zustehenden Mittel, um Polens Regierung zur Erfüllung von Urteilen des Gerichtshofes der EU (EuGH) zu bewegen. Justizkommissar Didier Reynders schickte am Dienstag einen Brief nach Warschau, welcher der Regierung eine Frist bis zum 16. August setzt, um die zwei jüngsten Sprüche des EuGH zu respektieren. Sollte das nicht geschehen, werde die Kommission den EuGH um die Verhängung von Geldbußen ersuchen.
Der Gerichtshof hatte Polen angewiesen, das Disziplinartribunal am polnischen Höchstgericht sofort außer Kraft zu setzen. Die Mitglieder dieser Kammer, die im Jahr 2018 von der seit 2015 regierenden nationalautoritären Regierung geschaffen wurde, werden vom Landesjustizrat ausgewählt, dessen Mitglieder wiederum ausschließlich vom Parlament gewählt werden – das die Regierungspartei PIS kontrolliert.

Wie hoch die Geldstrafe ausfallen könnte, die Polen droht, hängt vom etwaigen Beschluss des EuGH ab. Für 3. August ist die Verkündigung der Entscheidung des polnischen Verfassungstribunals über die Frage geplant, welches Recht Vorrang haben soll: die polnische Verfassung oder die EU-Verträge? Das Tribunal, welches von einem PIS-Gefolgsmann geführt wird, der in den 1980er-Jahren als damals noch kommunistischer Richter Hafturteile gegen Dissidenten gefällt hatte, hatte bereits vorige Woche in einer Reaktion auf eine einstweilige Verfügung des EuGH gegen die Tätigkeit der Disziplinarkammer erklärt, dass die polnische Verfassung Vorrang genieße.
Der ebenfalls am Dienstag veröffentlichte Rechtsstaatsbericht der Kommission stellt Polen ein verheerendes Zeugnis aus. So warnt die Kommission unter anderem, dass der Kampf gegen hochrangige Korruption in Polen dadurch sabotiert werden könne, dass es „unbotmäßigen Einfluss auf Korruptionsverfahren für politische Zwecke“ geben könne, zumal der Justizminister Zbigniew Ziobro auch Generalstaatsanwalt sei.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2021)

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