Geldpolitik

Gegen Geldwäsche: Brüssel will Transparenz für Kryptogeld

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass sich Krypto-Nutzer registrieren lassen müssen. Sie will auch 10.000 Euro Obergrenze für Barzahlungen.

Fünf aufeinanderfolgende Richtlinien gegen Geldwäsche hat die EU bereits erlassen, doch ihre Wirksamkeit ist so bescheiden, dass nun bereits die sechste folgen soll. Und nicht nur das: Die Europäische Kommission legte am Dienstag in ihrer letzten wöchentlichen Sitzung vor der Sommerpause ein umfassendes Paket an Gesetzesvorschlägen vor, das den Kampf gegen die Einschleusung verbrecherischer Einkünfte in den legalen Geldkreislauf erschweren soll und in der Schaffung einer EU-Agentur gegen Geldwäsche gipfelt.

Diese wird, sofern das langwierige Gesetzgebungsverfahren keine unplanmäßigen weiteren Verzögerungen erfährt, frühestens im Jahr 2024 ihre Geschäfte aufnehmen. Wo sie ansässig sein wird, dürfen sich die nationalen Regierungen und das Europaparlament ausschnapsen. Seit Wochen bringt sich vor allem Frankfurt als Sitz der Europäischen Zentralbank und der EU-Aufsicht über den Versicherungsmarkt ins Spiel. Ebenfalls seit Wochen sorgt der vor allem an deutsche Medien durchgesickerte Plan der Kommission für Aufregung, eine EU-weit verbindliche Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen einzuführen.

„Wir sind nicht naiv“

Im Gespräch mit der „Presse“ und einer Handvoll anderen europäischen Zeitungen betonte Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness, dass es ihr keineswegs darum gehe, „Geldgeschenke innerhalb der Familie“ zu verbieten. „Aber wir sind nicht naiv. Wir wollen, dass jene, die illegale Einkünfte haben, erwischt werden.“ In zwei Dritteln der EU-Mitgliedstaaten gebe es bereits eine Obergrenze für Bargeldzahlungen, in einigen davon sei sie sogar niedriger als 10.000 Euro. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte mehrfach angekündigt, diese neue Obergrenze abzulehnen. Ein Veto hat er im Rat allerdings nicht, es wird mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Die weitreichendsten Folgen dürfte jedoch der Vorschlag der Kommission haben, Zahlungen mit Kryptowährungen denselben Registrierungsvorschriften zu unterwerfen, wie sie in der EU für herkömmliche Geldtransfers gelten.

Das möchte sie mit dem simplen Kniff bewerkstelligen, Kryptowährungen beziehungsweise die Betreiber dieser digitalen Börsen der Verordnung 2015/847 aus dem Jahr 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zu unterwerfen. „Kryptogeld wird immer öfter für Geldwäsche und andere kriminelle Zwecke genutzt“, sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission, am Dienstag bei der Vorstellung dieser Vorhaben. Es sollten dieselben Regeln „wie für Transfers mit echtem Geld“ gelten. Nach den bestehenden Regeln müssen unter anderem die Adressen und Ausweisnummern von Auftraggebern und Begünstigten von Zahlungen durch die Betreiber der Zahlungssysteme erfasst und gespeichert werden.

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