Bundesheer

Rekrut stirbt nach Hitzemarsch: Menschenrechtsgerichtshof leitet Verfahren gegen Österreich ein

Die Presse/Fabry
  • Drucken

Die Ermittlungen zum Tod des Grundwehrdieners im August 2017 waren von der Staatsanwaltschaft Krems eingestellt worden. Nun wird der Vorfall in Straßburg neu aufgerollt.

Der Tod eines Rekruten in Niederösterreich bei einem Fußmarsch im Jahr 2017 sorgte in ganz Österreich für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, doch das Verfahren wurde vergangenes Jahr eingestellt, ein Fortführungsantrag der Mutter abgewiesen. Nun wird der Fall neu aufgerollt, und zwar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Das berichtete der Rechtsvertreter der Mutter des 19-Jährigen, der Wiener Anwalt Helmut Graupner, am Dienstag.

Der 19-jährige Soldat der Garde war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn im Waldviertel zusammengebrochen. Er starb später im Krankenhaus. Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.

Ermittelt wurde in der Folge gegen vier Soldaten, die an der Durchführung des Marsches beteiligt waren. Sie standen unter anderem unter dem Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Vernachlässigung der Obsorgepflicht nach dem Militärstrafgesetz.

Die Anklagebehörde kam letztlich zum Schluss, dass die Vorgesetzten des Rekruten gegen keine Vorschriften verstoßen haben. Sie hätten aufgrund der Hitze ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt und leichtere Adjustierung angeordnet. Weiters hätten sie nicht erkennen können, das bei dem jungen Mann eine akute septische Entzündung vorgelegen war.

Gutachten ignoriert?

Graupner betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Bundesregierung "Gelegenheit erhält, die Vorfälle zu rechtfertigen". Für den Juristen geht es nun insbesondere darum, "warum die Justiz das von der Mutter des Rekruten vorgelegte Gutachten eines renommierten Infektiologen und Notfallmediziners ignoriert hat und ausschließlich dem Gutachter der Staatsanwaltschaft - der weder Infektiologie noch Notfallmediziner ist - gefolgt ist, ohne ein Obergutachten einzuholen".

Der EGMR publizierte am Montag in Summe fünf Fragen an die beteiligten Parteien. Behandelt wird demnach u.a., ob gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben verstoßen wurde oder der 19-Jährige im Rahmen des Fußmarsches Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung ausgesetzt war.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.