Verordnung

Corona-Maßnahmen: 2G-Regel gilt nicht beim Zeltfest

Zeltfeste (im Bild Wiener Wiesn 2018) fallen nicht unter die neuen Beschränkungen.
Zeltfeste (im Bild Wiener Wiesn 2018) fallen nicht unter die neuen Beschränkungen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die neuen Beschränkungen für die Nachtgastronomie gelten nicht für „Zusammenkünfte“, stellt eine Verordnung klar.

Am Donnerstag wird wieder gelockert, gleichzeitig aber auch über Verschärfungen beraten. Dazu wurde heute eine Verordnung erlassen, die eine noch gar nicht geltende Verordnung ändert. Einigermaßen verwirrend gestaltet sich aktuell die rechtliche Corona-Situation. Was die nun erlassene Verordnung betrifft, geht es darum, dass auf Zeltfesten im Gegensatz zur Nachtgastronomie nicht die 2G-Regel zur Anwendung kommt, man also Alternativen zu Impfung und PCR-Test hat.

Hierbei geht es offenkundig um eine rechtliche Klarstellung. Denn vorgesehen ist, dass ab dem morgigen Donnerstag in "Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist", entweder eine Impfung oder ein PCR-Test vorzuweisen ist. Nunmehr wird geregelt, dass so genannte "Zusammenkünfte", zu denen eben Zeltfeste gehören, nicht unter diesen Passus fallen. Da hier ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht bestehe, könnten Bezirksverwaltungsbehörden auf die jeweils aktuelle regionale, epidemiologische Lage Rücksicht nehmen, heißt es in der rechtlichen Begründung.

Nachtgastronomie ortet „Ungleichbehandlung"

Dies lässt allerdings die Nachtgastronomie rechtliche Schritte wegen der "nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung" erwägen. Möglich wäre ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof oder Klage bei einem Oberlandesgericht, erklärte ihr Sprecher Stefan Ratzenberger den "Oberösterreichischen Nachrichten". Abhängig machen will die Branche die Entscheidung auch von einer Großveranstaltung in Oberösterreich: Das Hollerbergfest in Auberg beginne am Freitag unter 3 G-Regeln. "Wir werden das genau beobachten, wenn da tausende Menschen zusammenkommen", sagt Ratzenberger.

Maskenpflicht wird gelockert, außer in Wien

Neben der Verschärfung in der Nachtgastronomie wird am Donnerstag auch eine Lockerung vollzogen. Denn die Masken im Handel (ausgenommen Supermärkte, Apotheken etc.), in Museen und Bibliotheken gehören in acht Bundesländern der Vergangenheit an. Nur in Wien, das angesichts der steigenden Zahlen auf einen vorsichtigeren Kurs setzt, muss weiter ein Mund/Nasen-Schutz angelegt werden, das sogar wieder in Kinos und Theatern. Die Registrierungspflicht bleibt bundesweit bestehen, wird somit nicht wie ursprünglich geplant mit Donnerstag abgeschafft.

Freilich ist auch nicht ganz auszuschließen, dass demnächst überall wieder striktere Regeln gelten. Denn am Donnerstag tritt die Taskforce bestehend aus Vertretern diverser Ministerien und des Bundesländer-Vorsitzlandes Tirol zusammen. Speziell das Gesundheitsressort drängt darauf, bei Reise-Rückkehrern, deren Anteil bei den Infektionen im Steigen begriffen ist, Regeln wie eine PCR-Test-Pflicht einzuziehen. Die ÖVP bremst dem Vernehmen nach eher. Das Treffen findet wie jenes in der Vorwoche, das die Verschärfungen in der Nacht-Gastronomie zur Folge hatte, auf Beamten-Ebene statt. Ob es zu Ergebnissen kommt, war vorerst nicht absehbar.

(APA)

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