Jobabbau

Massenkündigungen: Welche Regeln gelten?

Massenentlassungen: Was ist von der EU-Massenentlassungs-Richtlinie erfasst?
Massenentlassungen: Was ist von der EU-Massenentlassungs-Richtlinie erfasst? (c) Marin Goleminov
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Muss die 30-tägige Sperrfrist auch bei einvernehmlichen Auflösungen eingehalten werden? Darüber schaffte der OGH nun Klarheit.

Wien. März 2020 in Tirol. Die Pandemie bricht aus, die Wintersaison endet abrupt, von Staatshilfen ist noch längst keine Rede. Ein Hotelier meldet seine Beschäftigten beim AMS zur Kündigung an. Wartet dann aber die gesetzliche 30-Tage-Frist für die Beendigung der Dienstverträge nicht ab, sondern beendet etliche Verträge durch einvernehmliche Auflösung. Alle sollten am besten rasch heimfahren, sagt er, es sei mit einer Verhängung der Quarantäne über das gesamte Tal zu rechnen.

Das ist die Vorgeschichte eines Falles, der letztlich durch alle Gerichtsinstanzen ging. Sein Ausgang wird wohl auch die künftige Praxis bei Restrukturierungen beeinflussen, wenn damit ein Jobabbau verbunden ist. Ein Szenario, das auf gar nicht so wenige Firmen in nächster Zeit zukommen kann - denn während viele Unternehmen jetzt bereits neue Mitarbeiter suchen, haben andere immer noch schwer mit der Krise zu kämpfen.

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