Covid-Maßnahmen

Gastronomie-Branchensprecher Pulker für generelle Impfpflicht

Symbolbild. Können Gastronomen mit der derzeitigen Situation wirtschaftlich offen halten? Wer auf Städtetouristen angewiesen ist, könnte sich eine Schließung überlegen, befürchten Branchenvertreter.
Symbolbild. Können Gastronomen mit der derzeitigen Situation wirtschaftlich offen halten? Wer auf Städtetouristen angewiesen ist, könnte sich eine Schließung überlegen, befürchten Branchenvertreter.Die Presse/Clemens Fabry
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Der Gastronomie-Obmann in der WKÖ, Mario Pulker, hat mit seinem Ruf nach einer Impfpflicht scharfe Kritik in seiner Branche auf sich gezogen. Er befürchtet viele Schließungen vor allem bei Nachtlokalen, wenn die PCR-Testpflicht in Kraft tritt.

Gastro-Branchenobmann Mario Pulker fürchtet, dass den Öffnungsschritten nach dem Corona-Lockdown schon nächste Woche wieder das große Zusperren in den Nachtlokalen folgen könnte, nachdem sich die Coronacluster zuletzt gehäuft haben - mehr als 50 Infizierte in Salzburg, 30 in Graz, 14 in Linz - und die PCR-Pflicht kommt. "Die meisten wollen sich dieses erste Wochenende noch anschauen, wie es läuft. Aber wir gehen davon aus, dass die Hälfte danach wieder zusperrt", so Pulker zum "Kurier".

Zu der Einschätzung des Branchensprechers der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hieß es heute aus dem Tourismusministerium zur Austria Presse Agentur (APA): "Auch in der Gastronomie gibt es leider immer noch Bereiche, die noch längere Zeit benötigen werden, um sich ganz von der Krise zu erholen. Hier sind speziell die Gastronomiebetriebe in den Städten zu nennen (...) Auch die Nachtgastronomie zählt zu den besonders betroffenen Branchen."

Pulker für Impfpflicht in Gastronomie

Sollten sich die Nacht-Gastronomen entschließen, ihre Pforten vorerst wieder zu schließen, liefen für sie die bisherigen Förderungen (Umsatzersatz, etc.) weiter - was aber für die Branche trotzdem erhebliche Einbußen mit sich bringe, so Pulker zur APA. Laut Tourismusministerium stellen diese Hilfen nicht auf die Schließung eines Betriebes ab, sondern auf den Umsatzentfall. "Daher steht jedem Betrieb frei, ob dieser öffnet oder geschlossen bleibt", so das Ministerium. Aktuell können der Ausfallbonus, der Verlustersatz oder der Fixkostenzuschuss beantragt werden.

Pulker plädierte gegenüber mehreren Medien am Mittwoch aber generell für eine Impfpflicht: "Ich würde sowieso generell in eine Impfpflicht gehen. Und fertig", fordert der Branchensprecher etwa im „Kurier". "Die, die sich nicht impfen lassen, müssen halt draußen bleiben." Gegenüber „Puls 24“ schärfte er nach, seine Forderung beziehe sich nicht nur auf die Nacht-Gastro.

Dazu äußerte sich das Ministerium auf Anfrage nicht direkt, mit der 3-G-Regelung habe man jedenfalls "eine sehr wichtige Maßnahme gesetzt". Mit Verweis auf die Nachtgastronomie hieß es, dass mit der 2-G-Regel ab 22. Juli "für bestmögliche Sicherheit" gesorgt werde.

Entsetzen bei Freiheitlicher Wirtschaft

Matthias Krenn, Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und Vizepräsident der Wirtschaftskammer (WKÖ), zeigte sich über den Impfvorstoß von Pulker empört: "Dass ausgerechnet du als oberster WKO-Gastronom allen Nicht-Geimpften, Gesunden, Genesenen und Getesteten den Zutritt zu den Lokalen deiner Mitglieder verwehren willst, ist hochgradig verstörend und hinterlässt deine WK-Mitglieder sprachlos."

Die Wirtschaftskammer Österreich selbst teilte mit, dass sie alle Maßnahmen unterstütze, die Infektionen reduzierten und gleichzeitig helfen würden, mögliche weitere Schließungen abzuwenden. "Ganz wichtig ist es dazu, die Impfquote zu erhöhen", hieß es in der Mitteilung. Jedenfalls habe "die Wirtschaft" hierbei bereits "Verantwortung übernommen und rund 800.000 Arbeitnehmer in den Betrieben geimpft". Ziel der WKÖ sei es, dieses betriebliche Impfen auszuweiten und auch Zielgruppen zu erreichen, in denen die Impfbereitschaft bisher noch eher gering war. "Ein Beispiel dafür sind Lehrlinge, die wir über unsere Mitgliedsbetriebe verstärkt motivieren wollen, sich impfen zu lassen."

Außerdem solle betriebliches Impfen schon in Betrieben ab 50 Mitarbeitern für die Beschäftigen sowie deren Familien angeboten werden. Derzeit ist betriebliches Impfen den Angaben zufolge in manchen Bundesländern nur in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern vorgesehen.

Für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sollten außerdem mobile Impfteams zur Verfügung gestellt werden, wenn es nach der WKÖ geht. "Und auch Impfaktionen im Rahmen von Unternehmensveranstaltungen oder Impfstraßen in Einkaufszentren sollten vermehrt angeboten werden, um einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu leisten."

(APA)

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