In allen Bundesländern außer Wien fällt mit 22. Juli im Handel - außer in Supermärkten - die Maskenpflicht. In Discos und Clubs darf man nur noch mit nachgewiesener Impfung oder PCR-Test.
Der 22. Juli bringt einige Lockerungen und Verschärfungen bei den Corona-Regeln mit sich. Die Lage wird dadurch nicht unbedingt übersichtlicher, zumal Wien - wieder - einen Sonderweg geht.
Die wichtigste Neuerung: Ab sofort muss man in allen Bundesländern außer Wien im allgemeinen Handel keine Maske mehr tragen, die Maskenpflicht bleibt nur in Supermärkten, Apotheken, Bank- und Postfilialen aufrecht. Anders in Wien: Hier muss weiter in allen Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt - österreichweit - die Maskenpflicht bestehen, ebenso in Taxis.
Bei Indoor-Veranstaltungen, Theatern und Kinos gilt in allen Bundesländern außer Wien weiter keine Maskenpflicht, sobald man eines der 3G - also Geimpft, Genesen oder Getestet - nachgewiesen hat. Das war seit 1. Juli auch in Wien so: Mit Donnerstag, 22. Juli, führt Wien allerdings die Maskenpflicht bei Indoor-Veranstaltungen wieder ein. Allerdings können einige Veranstalter selbstständig eine Maske vorschreiben - wie es etwa die Salzburger Festspiele tun: Hier gilt bei Indoor-Vorstellungen sogar wieder eine FFP2-Tragepflicht.
Unverändert bleibt die Lage in den meisten Lokalen: Hier gilt in allen Bundesländern - also auch in Wien - weiter die 3G-Regel, eine Maskenpflicht besteht nicht. Das selbe gilt für alle, die in ein Hotel in Österreich einchecken oder ein Schwimmbad oder ein Fitnessstudio besuchen wollen.
Allerdings: Während man für Lokale und Freizeiteinrichtungen in den übrigen Bundesländern einen Antigen- oder PCR-Test erst ab einem Alter von zwölf Jahren braucht, ist dieser in Wien schon für Kinder ab sechs Jahren vorgeschrieben. Ab sofort gilt in allen Lokalen keine Kapazitätsbeschränkung mehr (bisher: 75 % Auslastung).
Neue und verschärfte Regeln gelten ab Donnerstag allerdings in der Nachtgastronomie: Um eine Disco oder einen Club zu besuchen, braucht man eine Impfung oder den Nachweis eines PCR-Tests. Eíne Genesung oder ein Antigen-Test reichen nicht mehr als Nachweis aus. Diese Verschärfung gilt in allen Bundesländern - und wurde von den betroffenen Nachtgastronomen wie berichtet schwer kritisiert. Sie sehen eine Wettbewerbsverzerrung und wollen dagegen klagen.