Prozess

Wen darf Armin Wolf einen „Corona-Leugner“ nennen?

Archivbild: Armin Wolf 2010 bei einer Diskussion mit dem Thema 'Medien in der gesellschaftlichen Verantwortung'.
Archivbild: Armin Wolf 2010 bei einer Diskussion mit dem Thema 'Medien in der gesellschaftlichen Verantwortung'. (c) APA
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Fragen zur Meinungsfreiheit wurden wegen einer Äußerung des ORF-Moderators vor dem Handelsgericht behandelt.

Wien. Das Medieninteresse war groß bei der Verhandlung gegen Armin Wolf am Donnerstagvormittag. Wahrscheinlich sehr zur Freude der Kläger, die allerdings nicht allesamt erschienen waren: Sechs Anwälte und ein Arzt hatten ein Unterlassungsbegehren gegen den prominenten ORF-Journalisten eingebracht und einen Widerruf gefordert. Im Handelsgericht erschienen war aber nur Michael Brunner, der vor Beginn der Verhandlung Interviews gab. Es sei ihm ja immer darum gegangen, dass öffentlich über die Dinge diskutiert werde, aufgrund derer er sich von Wolf als Corona-Leugner diffamiert sah, sagte er.

Zum Hintergrund der Klage: Anfang Jänner war ein Inserat unter anderem im „Kurier“ erschienen, in dem zwei Organisationen, nämlich der selbst ernannte Außerparlamentarische Corona-Untersuchungsausschuss Austria (ACU-Austria) und die Rechtsanwälte für Grundrechte gegen die Maßnahmen der Regierung auftraten. Masken seien „nutzlos und gesundheitsschädlich“, hieß es da etwa, und „die Zwangsimpfung“ „nicht verantwortungsvoll geprüft“. Daraufhin hatte Armin Wolf, dem beim Social-Media-Netzwerk Twitter knapp 500.000 Menschen folgen, die Gruppe als Corona-Leugner bezeichnet. „Eine Tageszeitung, die allen Ernstes darüber diskutiert hat, ob man den Bundeskanzler in einem TV-Interview unterbrechen darf, druckt ein ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat – ,weil wir freie Meinungsäußerung für ein unantastbares Gut halten‘. Muss ich nicht verstehen, oder?“, schrieb er im Jänner. Was die Verfasser des offenen Briefs als Diffamierung sahen.

Man könne gleich nach Hause gehen, sagte Wolfs Anwalt Michael Pilz, denn der ORF-Journalist habe ja niemanden ad personam einen Corona-Leugner genannt. So einfach wollte es der Richter allerdings nicht sehen. Ein mehr als hundert Seiten starkes Dossier hatten die Kläger eingereicht, darin Studien und (von der vorherrschenden medizinischen Meinung weit abweichende) Schriftwerke über Masken, Impfstoffe und Tests. Über deren Nutzlosigkeit oder Gefährlichkeit wollte der Kläger gern ausufernd sprechen, aber das habe nur „informativen Charakter“. Das eigentliche Thema war die Meinungsfreiheit. Also konkret: Wen darf man als Corona-Leugner bezeichnen?

Der „Duden“ als Argument

Die Argumentation der Kläger: Der diffamierende Begriff treffe auf sie nicht zu, weil sie ja nicht die Existenz oder Gefährlichkeit des Virus leugnen würden. Sie seien auch der Überzeugung, dass Corona gefährlich sei und würden lediglich die Maßnahmen der Regierung kritisieren.

Wolf dagegen brachte erst die Worterklärung im „Duden“ vor (ein Corona-Leugner ist demnach „eine Person, die Existenz oder Gefahren der Covid-19-Pandemie leugnet“) und führte Textpassagen auf der Homepage der ACU-Austria an, wo die Gefahren kleingeredet wurden. Weiters brachte er vor, dass er keinen der auftretenden Kläger namentlich genannt habe, auch nicht die Unterzeichner des offenen Briefes. Nicht einmal der „Kurier“ sei von ihm genannt worden, nur „eine Tageszeitung“. Wolf sei „überrascht und bestürzt gewesen“, erklärte er, dass dort ebenjenes Inserat veröffentlicht worden war, das die Ärztekammer als Desinformation verurteilt hatte. Und dass diese Veröffentlichung mit der Meinungsfreiheit argumentiert worden sei, während man kurz zuvor sein Interview mit Bundeskanzler Sebastian Kurz kritisiert habe. Wie auch immer: Es sei „unbedeutend“, ob sich die Kläger durch den Begriff „Corona-Leugner“ beleidigt fühlten, denn Wolf fühle sich „an den allgemeinen Sprachgebrauch gebunden“.

Nicht „Covidioten“ genannt

Kritik an den Maßnahmen stehe den Klägern und ihren Organisationen natürlich zu, aber sie müssten sich mit ihren Aktivitäten ebenfalls der öffentlichen Kritik stellen, sagte Wolf. Sie hätten sich mit dem Inserat sehr ins Licht der Öffentlichkeit gestellt. Und: „Ich habe sie nicht Covidioten (eine Kombination aus den Wörtern Idiot und Covid, Anm.) genannt, sondern völlig sachlich Corona-Leugner.“

Die von den Klägern eingebrachte Frage, wo denn – wenn der Begriff Corona-Leugner so wie angeführt verwendet werde – noch „Raum für eine sachliche Kritik“ an den Regierungsmaßnahmen bleibe, wurde nicht ausführlich erörtert. Wolf zufolge gebe es diesen Raum jedenfalls. Der Sitzungssaal sollte es allerdings nicht sein, wie der Richter meinte, denn im Grunde genommen gehe es bei der Klage um „Meinungsfreiheit gegen Meinungsfreiheit“. Das Urteil soll in vier bis sechs Wochen schriftlich verkündet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2021)

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