Budget

Steuerausfälle bei digitalen Angeboten

Der Rechnungshof warnt davor, dass digitale Dienstleistungen in Form von Apps, Video- oder Musikplattformen vom Fiskus nicht adäquat erfasst werden können.

Wien. Der Rechnungshof (RH) hat in einem aktuellen Prüfbericht zahlreiche Defizite bei der Besteuerung von internationalen digitalen Konsumenten-Dienstleistungen – etwa von Apps, Filmen, Musik, Software – durch die Finanzverwaltung festgestellt. „Angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Digitalisierung von Dienstleistungen wurde das Ministerium seiner abgabenrechtlichen Verantwortung zur Sicherung der Einnahmen bisher nicht ausreichend gerecht“, schreiben die RH-Prüfer.

Wie auch andere Rechnungshöfe erklärten, werde das Risiko ungewollter Steuerausfälle mit der Erweiterung des Mini-One-Stop-Shop-Systems (Moss-Systems) als kleine, einzige Anlaufstelle ab 2021 auf den grenzüberschreitenden Versandhandel und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen steigen, warnte der RH. Die Umsätze im Moss-System würden „de facto ungeprüft“ bleiben. Nach Ansicht des RH war dadurch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gewährleistet. Im Jahr 2019 leitete Österreich als Registrierungsstaat im Moss-System rund 17 Mio. Euro an andere EU-Mitgliedstaaten weiter. Demgegenüber erhielt Österreich als Verbraucherstaat im selben Jahr rund 145 Mio. Euro aus anderen EU-Mitgliedstaaten, heißt es im RH-Bericht.

Zu wenig Personal vorhanden

Die Rechnungshofprüfer haben die Umsatzsteuer-Entrichtung in den Jahren 2015 bis 2019 von grenzüberschreitend ausgeführten B2C-Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen sowie elektronische Dienste (u. a. E-Books und Onlinezeitungen) unter die Lupe genommen. Unter B2C („Business to Consumer“) werden die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Konsumenten verstanden.

Der Rechnungshof hat folgende Defizite festgestellt: Risikoanalysen, risikoorientierte Fallauswahl und IT-Tools fehlten im Untersuchungszeitraum. Es habe keine Prüfung der Moss-Umsätze, weder im Innen- noch im Außendienst, keine Prüfung von Unternehmen nach einem Ausschluss aus dem Moss-System und keine Suche nach steuerlich nicht erfassten Unternehmen gegeben. Die Arbeiten zu einer E-Commerce-Datenbank seien eingestellt worden.

Kritisch sehen die Rechnungshofprüfer auch den sinkenden Personalstand im Finanzamt Graz-Stadt und bei den beiden spezialisierten Prüfteams der Großbetriebsprüfung bei gleichzeitig zunehmenden Aufgaben. Der RH wies auch auf die fehlenden IT-Ressourcen im Ministerium und in den Finanzämtern für konkrete Projekte zur Risikoanalyse und zur Fallauswahl im Moss-System hin. Das Finanzministerium teilte in seiner Stellungnahme mit, dass sich viele Rechnungshof-Empfehlungen bereits in Umsetzung befinden würden. Es gebe durch die Implementierung des neuen, dritten Prüfteams für ausländische Unternehmen in der Dienststelle Graz-Stadt mehr Personalkapazitäten. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2021)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.