Matschiner-Prozess: 15 Monate teilbedingt

DOPING-PROZESS IN WIEN: MATSCHINER
DOPING-PROZESS IN WIEN: MATSCHINER(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (Herbert Pfarrhofer)
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Der ehemalige Sportmanager, der unter anderem Ex-Radfahrer Bernhard Kohl betreute, wurde in Wien wegen Dopings und wegen der Weitergabe von verbotenen Substanzen verurteilt.

Wien. Bevor die zweite Runde im Doping-Prozess gegen Stefan Matschiner beginnt, lässt Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik aufhorchen. Im Straflandesgericht soll eine „Geiselnahme“ stattgefunden haben und man möge sich „bitte nicht wundern“, sollte sie die Verhandlung unterbrechen. Was sich letztlich als Übung entpuppte, fesselte alle Anwesenden trotzdem für acht Stunden im Saal 2003 des „grauen Hauses“. Dann fiel das Urteil: 15 Monate teilbedingt.


Matschiner wird wegen versuchten Blutdopings und der Weitergabe von illegalen Dopingmitteln verurteilt. Richterin Spreitzer-Kropiunik verhängt über den bisher Unbescholtenen 15 Monate Haft. Davon wird nur ein Monat unbedingt ausgesprochen, der Rest wird unter Setzung einer dreijährigen Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.


Da Matschiner bereits fünf Wochen in U-Haft verbracht hat und ihm diese Zeit angerechnet wird, muss er nicht mehr ins Gefängnis. Der Oberösterreicher ist erleichtert. Er hatte „um einen schnellen Prozess“ gebeten.

Keine Bereicherung


Wie beim Prozessauftakt wurde auch am Montag jedes noch so kleine Detail genau abgewogen. Die verbotene Weitergabe hatte der Oberösterreicher bereits vor einem Monat gestanden, nur den Vorwurf des Blutdopings leugnete er weiterhin. Vehement, nach in Kraft treten des neuen Anti-Doping-Gesetzes am 9. August 2008 habe er die Blutzentrifugen nicht mehr bedient, beteuert er.
Spreitzer-Kropiunik hinterfragte anfangs die Möglichkeit der Bereicherung, die schließlich in irgendeiner Weise bei den Humanplasma-Besuchen oder beim Verkauf der Präparate stattgefunden haben muss. 1500 Euro sollen für die Bluttherapien bezahlt worden sein, Matschiner hatte die Kosten nur mit 1000 Euro beziffert. „Wo ist die Differenz“, fragt die Richterin streng und erntet leere Blicke.


Auch bei dem Punkt, ob er sich irgendwie „schuldig“ fühle, reagiert Matschiner kühl. Eine der Blutzentrifugen werde er dem Roten Kreuz spenden, sagt er keck. Die anderen Gerätschaften hätte er gerne zurück – um sie zu verkaufen und den drei Besitzern ihr Geld zurückzugeben. „Bernhard Kohl soll sein Drittel bekommen, andere Namen nenne ich nicht.“


Er sei ein ehrlicher Mensch und habe immer auf „die Gesundheit der Athleten“ geachtet, fügt er stolz hinzu. Das bestätigt auch die Triathletin Lisa Hütthaler in ihrer Aussage. Nie habe sie „zuviel“ von ihm erhalten. Dabei outete sich die 27-Jährige im selben Atemzug als Extrem-Doperin. Sie habe auch bei Christoph K., einem Ex-Radrennfahrer, oft eingekauft. Matschiner habe nie Aufschläge verlangt von ihr, dennoch habe sie ca. 10.000 Euro für seine Präparate bezahlt. Im Zeugenstand erfuhr Hütthaler, die ein Kind erwartet, dass das, was ihr als Testosteron verkauft wurde, in Wahrheit nur ein homöopathisches Mittel war . . .


Kurios wirkte auch die Absage von Michael Rasmussen. Er habe Termine bei den „Dancing Stars“, verrät Matschiner und sorgt abermals für Unmut bei der Richterin. „Warum tanzt der nicht hier bei mir an?“, fragt sie und blickt wieder in leere Gesichter. Auch Christian Hoffmanns oder Markus Zbergs Stellungnahmen kann sie nur verlesen. Als Chefinspektor Franz Schwarzenbacher in den Zeugenstand tritt, hebt sich ihre Laune. Seine Aktenvermerke stimmen, und natürlich habe Matschiner Kohl, Rasmussen und Hoffmann als Käufer der Zentrifuge genannt. Dass Matschiner nun das Gegenteil behaupte, sei „Schwachsinn“.

Untadeliger Lebenswandel


Dann ging Richterin Spreitzer-Kropiunik in sich. Sie glaube die Aussage von Bernhard Kohl, wonach er am 24. September 2008 in Linz eine Blutabnahme von Matschiner habe durchführen lassen. Strafmildernd wären sein „untadeliger Lebenswandel“ und das Geständnis. Strafverschärfend wirke die fehlende Reue. Als sie das Urteil spricht, lächelt Stefan Matschiner. „Es ist vorbei“, sagt Anwalt Franz Essl. „Wir sind sehr zufrieden. Vor allem deshalb, weil keine Bereicherung nachgewiesen wurde.“

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