Nicht in Ordnung seien Beschimpfungen, mahnte der OGH.
Scheidung

Zwei Sexlisten, Kameras und ein Strick: Wer war schuld am Ende der Ehe?

Die Unterinstanzen meinten, dass ein eifersüchtiger Mann das Beziehungsende verursacht habe. Er hatte seine Frau überwachen wollen. Die Höchstrichter haben Einwände. Denn als Frau den Partner zum Suizid aufzufordern, gehöre sich auch nicht.

Dass es um die Ehe nicht zum Besten stand, konnte man schon daraus erahnen, dass die beiden Partner unterschiedliche Listen über den Sexualverkehr führten. Über den gemeinsamen wohlgemerkt. Nachdem der Mann sich beschwert hatte, dass die Frau ihren ehelichen Pflichten nicht mehr ausreichend nachkomme, hatte sie begonnen, jeden Geschlechtsakt einzutragen. Da der Mann aber befand, die Notizen der Frau würden nicht stimmen, führte er einen eigenen ehelichen Sexkalender. Als es mit der Scheidung ernst wurde, mussten jedoch vor allem andere Fragen geklärt werden. Darf ein Mann Kameras zur Überwachung der Frau aufstellen? Und darf eine Frau zum Mann sagen, er solle sich einen Strick holen?

Die Frage, wer am Ende einer Ehe schuld ist, hat Auswirkungen auf die Scheidungsfolgen wie den Unterhalt. Und an gegenseitigen Vorwürfen wurde vor Gericht nicht gespart. Die Frau hatte in ihren Sexkalender nämlich auch eingetragen, an welchen Tagen der Mann Alkohol getrunken hat. Der Mann wiederum war sehr eifersüchtig. Traf er die Frau zu Hause nicht an, so fuhr er mit seinem Auto die Gegend ab, um sie zu finden. Doch passierten auch Ereignisse, die die Eifersucht schürten. So entdeckte der Mann, dass seine Frau mit dem Nachbarn in dessen abgesperrter Gartenhütte war. Die beiden betonten, nur miteinander geredet und unabsichtlich abgesperrt zu haben. Weil der Mann aber vermutete, dass die Frau mit dem Nachbarn mehr als nur benachbart war, installierte er Wildkameras rund um das Gartentor. Die Frau montierte die Kameras wieder ab und entsorgte sie.

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