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Antikorruptions-Volksbegehren: "Begnügen uns nicht mit Floskeln"

Gallup-Chefin Andrea Fronaschütz und Verfassungsjurist Heinz Mayer im Rahmen einer Pressekonferenz zum Antikorruptions-Volksbegehren
Gallup-Chefin Andrea Fronaschütz und Verfassungsjurist Heinz Mayer im Rahmen einer Pressekonferenz zum Antikorruptions-VolksbegehrenAPA/ROLAND SCHLAGER
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Von SPÖ, Neos, Grünen und FPÖ sei viel Zustimmung gekommen, von der ÖVP eine "sehr vage Stellungnahme“, sagt Verfassungsjurist Mayer. 33.000 Unterschriften wurden gesammelt.

Die Proponenten des Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehrens wollen Nägel mit Köpfen machen und haben die Fraktionen im Nationalrat um ihre Positionen zu konkreten Anliegen gebeten. Von SPÖ, Neos, Grünen und FPÖ sei viel Zustimmung gekommen, berichtete Verfassungsjurist Heinz Mayer am Dienstag. Einzig die ÖVP habe nur eine "sehr vage Stellungnahme" abgegeben. Mayer hofft nun auf konkrete Initiativen im Parlament im Herbst.

Alle Parteien hatten nach der Vorstellung des Volksbegehrens grundsätzlich Unterstützung für die Inhalte signalisiert, aber, meinte Mayer, "wir wollten uns nicht mit Floskeln begnügen". Deshalb hat man allen Fraktionen 72 konkrete Fragen geschickt. Die höchste Zustimmung kam von der SPÖ, es folgten Neos und die Grünen, und auch die FPÖ zeigte sich in den meisten Punkten positiv gestimmt.

Volkspartei „weit abgeschlagen“ 

"Weit abgeschlagen" liege die ÖVP, denn "die ÖVP hat eine sehr vage Stellungnahme abgegeben" und meistens Vorbehalte formuliert oder die Frage offen gelassen. In einem Begleitschreiben habe die ÖVP auf das freie Mandat verwiesen. "Ich bemühe mich, der ÖVP nicht zu unterstellen, dass sie uns frotzeln will mit dieser Aussage - es fällt mir zwar schwer, aber ich will mal das Positive sehen", meinte Mayer. Der Erhebung zufolge müsste es schon jetzt für 31 der Forderungen eine parlamentarische Mehrheit geben - beispielsweise personelle und budgetäre Höchstgrenzen für politische Kabinette in Ministerien.

Bisher hat das Volksbegehren rund 33.000 Unterstützungserklärungen erhalten. Die zur Einleitung eines Volksbegehrens erforderliche Zahl an Unterschriften von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung oder 8.401 Personen wurde damit bereits deutlich überschritten. Der formelle Antrag auf Einleitung wäre damit bereits möglich, wird aber frühestens um den Herbstbeginn herum erfolgen, bekräftigte Mayer. Die Zeit bis dahin möchten die Proponentinnen und Proponenten verstärkt für Informationsarbeit nutzen.

Die Bekanntheit des Volksbegehrens ist nämlich noch ausbaufähig, laut einer Gallup-Umfrage (6.-12. Juli, 1000 Befragte ab 16) gaben 44 Prozent an, schon davon gehört zu haben. Gallup-Leiterin Andrea Fronaschütz sah zwar einen "sehr guten Wert", es sei aber etwa ein Generationenunterschied bemerkbar. Unter Älteren ist das Volksbegehren demnach bekannter als unter den Jüngeren. Die Zustimmung zu den Anliegen sei jedenfalls hoch. So wäre beispielsweise eine "Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz" 53 Prozent der Befragten "sehr wichtig" und weiteren 28 Prozent "eher wichtig".

(APA)

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