Weisung

Warum ein Richter Kurz vernimmt

Für eine Verurteilung müsste eine vorsätzliche Falschaussage des Kanzlers im U-Ausschuss nachgewiesen werden. Ob Anklage erhoben wird, wird wohl erst im Herbst entschieden.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Bundeskanzler wird als Beschuldigter nicht von der WKStA vernommen. Die Opposition tobt, die ÖVP jubelt. Juristen sehen es entspannt.

Wien. Es sei eine rechtliche und keine politische Entscheidung gewesen, sagte die grüne Justizministerin, Alma Zadić, am Dienstag zur neuesten Aufregung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz. Ihr Ministerium hat am Montag per Weisung angeordnet, dass der Kanzler wie von ihm gewünscht seine Beschuldigtenvernehmung vor einem Richter und nicht vor einem Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) absolvieren dürfe.

Aufgrund seiner Stellung und des öffentlichen Interesses sehe das Paragraf 101 der Strafprozessordnung vor, argumentiert das Ministerium. Kurz' Anwalt, Werner Suppan, hat also erreicht, was er seit einiger Zeit versucht: das Verfahren ein Stück von der WKStA wegzurücken. Zuerst hatte er deren Zuständigkeit angezweifelt. Die WKStA hat gesetzlich definierte Aufgaben, Ermittlungsverfahren zu Falschaussagen gehören nicht natürlicherweise dazu. Allerdings kann sie Verfahren an sich ziehen, wenn es thematisch passt. Da es um eine mögliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss rund um Wahrnehmungen zur Bestellung von Thomas Schmid zum Öbag-Chef geht und die WKStA in der Causa ermittelt, machte sie das. Die Generalprokuratur bestätigte die Zuständigkeit der Korruptionsjäger.


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