Wiener Ansichten

Der Fall Ambrosi oder: Hat Ewigkeit ein Ablaufdatum?

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„Auf Dauer“ im Augarten errichtet, klammheimlich sistiert: was mit dem Ambrosi-Museum geschah.

Wie lang ist einzuhalten, was „auf Dauer“ vereinbart ist? Anders gefragt: Welches Ablaufdatum hat die Ewigkeit? 1957 schließt die Republik Österreich mit „Herrn Professor Gustinus Ambrosi, Bildhauer in Wien“, einen Vertrag: Die Republik überlässt Ambrosi eigens im Augarten errichtete Atelier-, Wohn- und Ausstellungsräumlichkeiten zur Nutzung, im Gegenzug wird sie mit einer Schenkung seiner Schöpfungen beehrt. Und unter Vertragspunkt VII steht zu lesen: Nach Ambrosis Ableben solle im Ausstellungstrakt die Sammlung seiner Werke „als ,Ambrosi-Museum‘ weitergeführt“ werden und sei „in diesem Rahmen auf Dauer zugänglich zu machen“.

Dieser Tage ist von solcher Zugänglichkeit nichts mehr übrig: Der Gebäudekomplex Ecke Scherzergasse/Lampigasse, Anfang der 2000er aufwendig saniert und in Atelier Augarten umbenannt, liegt seit 2017, seit dem Auszug der Stiftung Thyssen-Bornemisza, ausstellungsmäßig brach; und auch in jenem Gebäudeteil, wo bis dahin das Ambrosische Œuvre seine Heimstatt hatte, steht man vor verschlossener Tür.


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