Wirtschaftsrecht

Schutz am Arbeitsplatz: Was jetzt für Risikogruppen gilt

Die Presse/Fabry
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Die Freistellungsregelung für Risikogruppen ist Ende Juni ausgelaufen. Aber sind Arbeitgeber jetzt außer Obligo? Das wäre ein Trugschluss.

Für Menschen, die einer Covid-Risikogruppe angehören, galten seit Mai 2020 spezielle Regelungen zum Schutz vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz. Bei Vorliegen eines ärztlichen Risikoattests bestand – soweit von der Tätigkeit her möglich – ein Anspruch auf Home-Office. Oder aber, wenn diese Möglichkeit nicht gegeben war, auf bezahlte Dienstfreistellung, samt Kostenersatz für den Arbeitgeber. Das gilt nun in dieser Form nicht mehr: Die entsprechende Regelung ist mit 30. Juni ausgelaufen – aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Gesamtsituation, wie es in der Parlamentskorrespondenz dazu heißt.

Zwar wurde eine neue Verordnungsermächtigung geschaffen, die es erlaubt, die Schutzbestimmung bis zum Ende dieses Jahres wieder aufleben zu lassen, sollte sich die Infektionslage verschlechtern. Wobei dann jedoch bei der Ausstellung neuer Risikoatteste auch der Immunitätsstatus der betreffenden Personen berücksichtigt werden soll. Aber trotz der im Juli gestiegenen Infektionszahlen wurde vorerst keine derartige Verordnung erlassen.

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