Morgenglosse

Wir werden einen Richter brauchen

SOMMERMINISTERRAT IN REICHENAU AN DER RAX: KURZ
SOMMERMINISTERRAT IN REICHENAU AN DER RAX: KURZAPA/ROBERT JAEGER
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Dass ein Haft- und Rechtsschutzrichter die Beschuldigteneinvernahme von Sebastian Kurz durchführt, ist genausowenig Skandal, wie die mögliche Anwesenheit von Vertretern der Anklage und der Verteidigung.

Auch das noch: Kaum stand fest, dass Kurz in den „Genuss“ des „Hunderteinser“ kam, also des Paragrafen 101 der Strafprozessordnung (Beweisaufnahme durch einen Richter in Fällen besonderen öffentlichen Interesses), sorgte schon die nächste Wendung für Aufregung. Die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (ja, so heißt die vielzitierte WKStA mit vollen Namen) könnte das Kurz'sche Beisammensein mit dem Richter crashen und die Befragung doch noch an sich reißen, hieß es. Also nein, in dieser Form kam so etwas noch nie vor. Und auch in dieser Strafsache (so einzigartig sie auch sein mag) wird es nicht so kommen.

Was sein könnte: Die Parteien, also ein Vertreter der Anklage und einer der Verteidigung, hören sich die richterliche Einvernahmen des der Falschaussage beschuldigten Kanzlers an. Und stellen anschließend, wenn sie wollen, ergänzende Fragen. Bis jetzt hat die WKStA noch keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Tut sie es, hat per se niemand gewonnen oder verloren. Tut sie es weiterhin nicht, gilt das gleiche.

Unabhängig davon, wer den Beschuldigten vernimmt (dass es ein Richter ist, lässt sich durch die Strafprozessordnung gut begründen): Die WKStA kann (und wird wohl) am Ende einen Strafantrag einbringen. Und über den würde dann gleich der nächste Richter entscheiden. Dessen Urteil wiederum ließe sich bekämpfen, wodurch weitere Vertreter ebendieses Standes ihr „Kappl“ aufsetzen würden.

Apropos Dialekt: Das gemütlich-wienerische „Wir werd'n keinen Richter brauchen“, gilt in der Hauptstadt eh oft. In dieser Causa aber nicht. Doch, doch: Wir werden einen Richter brauchen.

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