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Wettbewerb hilft beim Wiederaufbau der Wirtschaft

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Videotalk. EU-Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager über aktuelle Fragen infolge der Covid-19-Pandemie, Staatshilfen und Mindeststeuersätze.

Als wichtige wirtschaftspolitische Stimme aus Brüssel nahm EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager via Videoschaltung am Europa-Kongress teil, bei dem sie sich den Fragen von „Die Presse“-Chefredakteur Rainer Nowak und Außenpolitikchef Wolfgang Böhm stellte. Wie schon in der Live-Diskussion (siehe nebenstehenden Artikel) erörtert, gab es auch für Vestager in der anhaltenden Covid-19-Pandemie negative und positive Momente, wie sich die EU der Krise gestellt habe. Für sie war der schlimmste Augenblick, als innerhalb der EU nicht zusammengearbeitet wurde. An manchen Grenzen gab es kilometerlange Schlangen von Kfz, Schutzausrüstungen konnten nicht weiter befördert werden, es gab wenig gegenseitige Unterstützung.

Rasche Hilfe

„Der beste Moment war, als wir uns gegenseitig geholfen haben, wie bei der Impfstrategie“, so Vestager. Als äußerst positiv kann auch bewertet werden, dass die EU rasch mit einem finanziellen Hilfspaket zur Stelle war. Die Gefahr bei solchen Hilfsmaßnahmen ist jedoch, dass dadurch der faire Wettbewerb leide, weil die Staaten Milliarden an ihre Unternehmen verteilen. Laut Vestager sei entscheidend, darauf zu vertrauen, dass vor allem Wettbewerb der Wirtschaft helfe, sich zu erholen und die Entwicklung auf innovative Digitalisierungs- und Umweltprojekte konzentriert werde. Vestager: „Wenn Geschäfte aufgrund staatlicher Vorgaben infolge der Pandemie schließen müssen, dann muss es dafür natürlich auch eine Entschädigung geben. Allerdings wurde von einem Budget von drei Milliarden Euro erst weniger als ein Drittel ausgezahlt.“

Wettbewerb bedeute auch, dass Kunden eine Auswahl an Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern geboten werde und dass bei öffentlichen Ausschreibungen nicht nur Firmen aus dem eigenen Land, sondern auch viele Unternehmen aus anderen Ländern zum Zug kommen können. So kann bewiesen werden, dass der „European Single Market“ funktioniere.

Diskussion über Steuersätze

In den vergangenen Monaten nahm die Debatte über Mindeststeuersätze für Unternehmen wieder deutlich an Schwung auf. Die Mitgliedsstaaten der EU zeigen sich aber auch hier uneinig: Manche sind dagegen, andere wieder dafür, wie Deutschland, Frankreich und Österreich. Vestager unterstützt das Ansinnen, dass eine Untergrenze für Unternehmensbesteuerung geschaffen werde, der bei einem effektiven Steuersatz von 15 Prozent liegen soll. „Das ist gut für viele Unternehmen, die schon bisher ihre Steuern bezahlen, wenn sie sehen, dass auch mehr Gesellschaften, in denen sie ihre Geschäfte betreiben, einen Beitrag leisten“, meinte die Wettbewerbskommissarin. Vestager versprach, dass die EU auch weiterhin die Augen offen halten werde, falls jemand anderen ausgewählte Vorteile verschaffen wolle. Bedauerlicherweise wird diese neue Mindeststeuer Probleme, die die EU mit Steuerabkommen in Luxemburg und Irland hat, nicht lösen. Vestager bestätigte, dass in einigen Fällen herausgefunden wurde, dass in diesen Ländern bestimmte Unternehmen besondere Vorteile, die nur für sie gelten, bekommen haben. Vestager: „Wir haben hier noch viel Arbeit vor uns.“

Nach zwei verlorenen Prozessen am Europäischen Gerichtshof gegen die US-amerikanischen Technologie-Giganten Apple und Amazon stellt sich die Frage, ob die Kommission ausreichend Möglichkeiten habe, um gegen solche Steuerprivilegien vorzugehen? Für Vestager ist positiv zu bewerten, dass „das Gericht bestätigt habe, dass die EU die Rechtsmittel, die wir im Kampf gegen Steuerhinterziehung haben, verwenden dürfe.“

Mehr zum Europakongress: www.diepresse.com/europakongress

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