Der ökonomische Blick

Die fragwürdige Verwendung der Arbeitslosenversicherung

Die Presse/Clemens Fabry
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Will die Politik die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sicherstellen, darf diese nicht mit wesensfremden Leistungen wie der Bildungskarenz belastet werden.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gilt als automatischer Stabilisator der Lohneinkommen im Konjunkturverlauf und hat sich als solcher seit langem bewährt. Der grundlegende Gedanke ist einfach: In wirtschaftlich guten Zeiten zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge in die Sozialversicherung, damit im Fall von Arbeitslosigkeit, die verstärkt in einer Rezession auftritt, betroffene Arbeitnehmer Arbeitslosengeld als Ersatz für einen Teil des entgangenen Lohneinkommens erhalten und so ihre Konsumausgaben möglichst stabil halten können. Diese Versicherung trägt sich nur dann selbst, wenn sich im Mittel die Beitragszahlungen und das ausgezahlte Arbeitslosengeld die Waage halten.

In Österreich wurde die gesetzliche Arbeitslosenversicherung 1920 eingeführt. Inzwischen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils bis zu drei Prozent des Brutto-Entgelts ein, damit im Fall von Arbeitslosigkeit betroffene Arbeitnehmer zwölf Monate lang knapp 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts zuzüglich eines Familienzuschlags als Arbeitslosenunterstützung erhalten. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als ein Jahr, wird zeitlich unbegrenzt eine sogennannte Notstandshilfe gezahlt, die nur knapp unterhalb des Arbeitslosengeldes liegt. Jede Woche gestaltet die „Nationalökonomische Gesellschaft" (NOeG) in Kooperation mit der "Presse" einen Blog-Beitrag zu einem aktuellen ökonomischen Thema. Die NOeG ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Wirtschaftswissenschaften.

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Ein Blick in die Schweiz und nach Deutschland zeigt, dass in Österreich die Beitragssätze zwar doppelt so hoch sind, aber trotzdem die Ersatzquote mit knapp 60 Prozent weniger üppig ausfällt als in diesen Nachbarländern. Jedoch bleibt die Höhe dieser Ersatzleistung in Österreich auch bei längerer Arbeitslosigkeit unverändert, wohingegen sie in den Nachbarländern nach einem Jahr auf deutlich unter 50 Prozent des letzten Netto-Einkommens sinkt. Damit soll den Arbeitssuchenden ein finanzieller Anreiz gegeben werden, möglichst rasch wieder eine Beschäftigung aufzunehmen.

Beachtliches Defizit

Trotzdem belegen Zahlen der OECD zur Langzeitarbeitslosigkeit – also Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr andauert – dass diese in Österreich merklich geringer ausfällt als in den deutschsprachigen Nachbarländern. Angesichts dieser Fakten stellt sich die Frage, warum die Arbeitslosenversicherung des Landes dennoch seit längerem ein beträchtliches Defizit aufweist und zwar bereits in den vergangenen fünf Jahren, in denen die Arbeitslosenquote tendenziell gesunken ist. Dies ist möglich, wenn überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer vorübergehend arbeitslos werden oder aber die Arbeitslosenversicherung Leistungen bezahlt, die über den originären Versicherungsgedanken hinausgehen.

Dass es in Österreich in einigen Branchen längst gängige Geschäftspraxis ist, bei saisonal bedingtem Nachfragerückgang Arbeitnehmer vorübergehend in die Arbeitslosigkeit zu schicken mit der Zusicherung, sie später in demselben Unternehmen wiedereinzustellen, ist dokumentiert und wissenschaftlich untersucht. (1) Beispiele hierfür sind das Baugewerbe sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe oder die Tourismusbranche. Die betroffenen Unternehmen sparen dadurch nicht nur Lohnkosten, sondern auch Such- und Einstellungskosten, die anfielen, falls die Entlassungen dauerhaft wären und andere Arbeitnehmer gesucht werden müssten.

Ein weiteres Beispiel für eine zumindest fragwürdige Verwendung von Mitteln der Arbeitslosenversicherung ist die Bildungskarenz, die seit 1998 besteht und Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, sich zeitlich begrenzt außerhalb des Unternehmens weiter zu qualifizieren. Arbeitnehmer, die mindestens ein halbes Jahr lang ununterbrochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, können mit diesem eine Bildungskarenz vereinbaren, die zwischen zwei und zwölf Monaten dauert. In dieser Zeit müssen sie sich nachweislich weiterbilden, bleiben formal beschäftigt, erhalten aber ein fiktives Arbeitslosengeld.

Bildungskarenz als Sparmaßnahme

Jüngere Zahlen zur Inanspruchnahme suggerieren, dass dieses Instrument verstärkt in Krisenzeiten eingesetzt wird, denn Arbeitgeber sparen dadurch Lohn- und Weiterbildungskosten. Allerdings belasten diese Maßnahmen die Arbeitslosenversicherung: Im Krisenjahr 2020 flossen daraus 187,5 Mio als Weiterbildungsgeld. Die Zahl der Personen in Bildungskarenz ist zwischen dem 1. Quartal 2019 und dem 1. Quartal 2021 um 22 Prozent auf 13846 gestiegen, wobei der Anteil von Arbeitnehmerinnen überproportional zugenommen hat. (2)

Zweifellos hat die Qualifikation von Arbeitskräften in Zeiten von Fachkräftemangel oberste Priorität und ist außerdem während einer Rezession sinnvoll und effizient. Die Finanzierung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ist aber fragwürdig.

Die ökonomische Bildungstheorie lehrt uns, dass diejenigen für Aus- und Weiterbildung zahlen sollten, die in erster Linie davon profitieren: Erwerben Arbeitnehmer Kenntnisse, die sie ausschließlich bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber anwenden können, sollte dieser dafür aufkommen. Verbessern sie hingegen ihr Allgemeinwissen und qualifizieren sich so für einen höheren Lohn ggf. auch in einem anderen Unternehmen, sollten sie bereit sein, dafür selbst zu zahlen. Außerdem sollten sich verstärkt jüngere, Geringqualifizierte weiterbilden, weil deren erwarteter Ertrag am größten ist. Tatsächlich nehmen aber verstärkt bereits Qualifizierte mittleren Alters die Bildungskarenz in Anspruch.

Will die Politik die nachhaltige Finanzierung des Erfolgsmodells gesetzliche Arbeitslosenversicherung sicherstellen, darf diese nicht weiter mit wesensfremden Leistungen belastet werden. Für das durchaus sinnvolle Ziel einer Weiterqualifikation von Arbeitskräften existieren alternative Instrumente, an deren Finanzierung die Nutznießer zu beteiligen sind.

Die Autorin

Monika Merz ist Professorin für Makroökonomik an der Universität Wien. Sie ist Mitglied im CEPR, London. Sie gehörte von 2012 bis 2019 zu deren Experten, die den Konjunkturzyklus im Euroraum datieren. In ihrer aktuellen Forschung beschäftigt sie sich mit den ökonomischen Bestimmungsgründe von gesamtwirtschaftlicher Marktarbeit.

Monika Merz
Monika Merz

Anmerkungen

1 Nekoei und Weber (2020) dokumentieren für Österreich das, was in der angelsächsischen Literatur als ‚temporary layoff‘ bekannt ist.
2 Diese Zahlen stammen vom Arbeitsmarktservice Österreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2021)

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