Amtshaftungsklage

Getötete 13-Jährige: Familie klagt

Die Familie des Opfers will die Republik klagen: Die Asylverfahren hätten zu lange gedauert, die Tatverdächtigen besser überwacht werden müssen.

Wien. Nach der Festnahme des vierten Verdächtigen im Fall der im Juni getöteten 13-Jährigen hat der Anwalt der Familie des Opfers, Florian Höllwarth, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich angekündigt.

„Sie wird definitiv kommen“, so Höllwarth gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Auslieferung des Verdächtigen – er wurde am Donnerstag in London festgenommen – könnte indes noch dauern.

Der Anwalt wirft der Republik vor, dass die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert hätten. Die Männer hätten zudem von den Behörden besser überwacht gehört. Die Festnahme des vierten Verdächtigen ist Höllwarth zufolge für die Familie eine „extreme moralische Erleichterung“ gewesen. Es sei dadurch auch das Vertrauen in die ermittelnden Behörden wiederhergestellt worden.

Die Auslieferung des Verdächtigen dürfte noch dauern: Selbst wenn der Verdächtige seiner Auslieferung zustimmen sollte, würde es wohl einige Wochen brauchen, bis der Mann nach Österreich überstellt wird, sagte Carmen Kainz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Zudem kann sich der 22-Jährige mit Rechtsmitteln gegen die Auslieferung wehren.

Aufgespürt wurde der Gesuchte am Donnerstag in einem Viertel in London, in dem die afghanische Community stark vertreten ist. Weitere Details zur Verhaftung sind bisher nicht bekannt. An der Fahndung waren Zielfahnder des österreichischen Bundeskriminalamts (BK) beteiligt. „Die Einvernahmen werden in weiterer Folge die Fluchtroute zeigen“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag im ORF. Dazu gab es am Freitag noch keine neuen Informationen.

Die anderen drei Verdächtigen befinden sich in Österreich in Untersuchungshaft. Ein zunächst vorgeblich 16-Jähriger ist einem Gutachten zufolge mindestens 18 Jahre alt. Bei den anderen beiden handelt es sich um einen 18- und einen 23-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und Missbrauchs einer wehrlosen Person. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2021)

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