Novelle

Nach Wegweisung: Gewaltpräventionsberatung gesetzlich verankert

Ab 1. September tritt die neue Verordnung in Kraft. Derzeit werden österreichweit monatlich 1000 Betretungsverbote verhängt.

Nach der Häufung von Frauenmorden in Österreich ist im Frühjahr von der Regierung ein Gewaltschutz-Maßnahmenpaket verkündet worden. Eine dieser Maßnahmen ist, dass alle, gegen die in Zukunft ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, künftig eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung absolvieren müssen. Das regelt eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ab 1. September, gab das Innenministerium am Samstag bekannt.

Die Kosten dafür in der Höhe von rund neun Millionen Euro jährlich werden vom Innenministerium übernommen. Monatlich werden in Österreich laut Ministerium 1000 Betretungsverbote verhängt. Die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung soll weiterer Gewalt vorbeugen. Gefährder müssen sich nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot innerhalb von fünf Tagen mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Die Beratung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Kontaktaufnahme stattfinden. In der sechsstündigen Beratung sollen die Gefährder nicht nur über die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden. Sie soll auch Wege aufzeigen, wie Gefährder die Kontrolle über das eigene Verhalten behalten. Dazu werden auch weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings angeboten.>>> Wer potenziell gefährlich ist, soll keine Waffe haben [premium]

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Der Aufbau dieser flächendeckenden österreichweiten Beratungsstellen für Gewaltprävention erfolgte über ein EU-weites Vergabeverfahren durch das Innenministerium. Ab 1. September wird die Prävention in jedem Bundesland von Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) angeboten und durchgeführt.

„Angewiesen, dass sich Betroffene melden“ 

"Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz - weder in der Öffentlichkeit, noch im privaten Bereich. Vor allem im privaten Bereich gibt es aber oft keine Zeugen - wir sind darauf angewiesen, dass sich Betroffene melden", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). "Nur dann kann die Polizei eingreifen und auch die neue Maßnahme wirken. Ich rate jeder bedrohten Frau, sofort zum Telefon zu greifen und den Notruf zu wählen."

Beratungsstellen

Die verpflichtende Beratung ist nur ein Punkt aus dem Paket gegen Gewalt an Frauen. So werden Stalking-Fälle automatisch an die Gewaltschutzzentren übermittelt. Bis Jahresende sollen außerdem in jeder Polizeiinspektion Präventionsbeamte für den Bereich "Gewalt in der Privatsphäre" ausgebildet sein. Auch die Gewaltschutzeinrichtungen selbst werden gestärkt. Für das Paket werden insgesamt 24,6 Millionen Euro aufgewendet. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert. Im Burgenland, in Niederösterreich, in Oberösterreich, in der Steiermark und in Wien ist es der Verein Neustart. 

In Kärnten die Caritas Kärnten, in Salzburg BIEGEBGP Salzburg, in Tirol der Psychosoziale Pflegedienst Tirol und in Vorarlberg das Institut für Sozialdienste GmbH.

(APA)

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